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und die Fischerei in R. bis zum Burgstall Wittichen hinab (Crusius, Anal. Suev. 3, 244).

Noch vor der Herrschaft Loßburg, den 3. Okt. 1500, wurde R. von Gangolf von Geroldseck an das Kloster Alpirsbach verkauft. Diesem Kloster gehörte sofort der Ort mit „Grund, Boden, aller Obrigkeit, Herrlichkeit, Gerechtigkeit, Gebot und Verbot“ (Reyscher, Stat. Rechte 55; über die hiesigen Rechte des Klosters s. auch das Weisthum von 1539 bei Grimm, Weisthümer 1, 395).

Mit dem Orte kam auch die Collatur und Kastvogtei der Kirche und der dabei befindlichen St. Margarethen-Stiftung an das Kloster. Vor der Reformation gehörten die von Wittichen auch zur hiesigen Kirche und noch im vorigen Jahrhundert die wenigen in letzterem Orte angesiedelten evangelischen Haushaltungen (Binder 525).

Die hiesige Kirche wurde in der letzten katholischen und der ersten protestantischen Zeit von Alpirsbach aus versehen. Erst 1561 erhielt der Ort wieder einen eigenen Pfarrer. Der Pfarrsatz gehört der Krone.


Rodt,
Gemeinde III. Kl., Dorf, mit 339 Einw., wor. 1 Kath. – Filial von Lombach; die Kath. sind nach Heiligenbronn, O.A. Horb, eingepfarrt.


Das ziemlich weitläufig in die Länge gebaute Dorf liegt 11/2 St. südöstlich von der Oberamtsstadt und 1/4 St. südwestlich von dem Mutterort an der von Freudenstadt einerseits nach Alpirsbach, andererseits nach Oberndorf führenden Landstraße; eine Vicinalstraße führt nach Lombach. Die Lage des Orts ist hoch, aber dennoch geschützt, indem sich nördlich und westlich vom Ort eine bogenförmige Terrasse erhebt, welche den Zutritt der rauhen Winde verhindert. Die Aussicht vom Ort, besonders aber von der Terrasse und der nördlich des Orts gelegenen sog. Wacht ist sehr schön und erstreckt sich über eine freundliche Umgegend bis an den Steilabfall der Alp, welche von dem Lupfen bis an die Achalm sichtbar ist. Die ziemlich gut aussehenden, theilweise noch mit Schindeln gedeckten Wohnungen sind mit Obstgärten umgeben und verrathen mehr Wohlstand, als man bei näherer Nachfrage findet, indem die Einwohner mit Ausnahme von einigen etwas Vermöglichen meist unbemittelt sind; der Güterbesitz der Einzelnen beträgt, die Waldungen nicht mit eingerechnet, höchstens 40 Morgen, gewöhnlich 8–10 Morgen und viele besitzen gar kein Grundeigenthum. Die Nahrungsquellen der Einwohner sind Feldbau mit Viehzucht, besonders aber der Verdienst in den Waldungen.

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Freudenstadt. Karl Aue, Stuttgart 1858, Seite 304. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Freudenstadt_304.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)