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herauf bis in die Gegend von Reichenbach; in neuerer Zeit zeigen sie solche nur höchst selten. Das Fischrecht ist vom Staat verpachtet; sobald die Murg austritt, hat jeder Ortsbürger das Recht, ein Essen Fische für sich und seine Familie zu fangen.

Die Gemeinde besitzt keine eigenen Waldungen, dagegen dürfen die Ortsbürger nicht nur Leseholz in den Staatswaldungen, sondern auch auf dem Hilpersberg Streu sammeln und Rindvieh, Schweine und Ziegen in die Staatswaldungen austreiben.

Über das Vermögen der Gemeinde und der Stiftungspflege s. Tabelle III. Für die ehemaligen Reichenbacher Oberamtsorte ist eine Almosenpflege vorhanden, zu welcher der Staat jährlich 50 fl., 6 Scheffel Dinkel und 12 Scheffel Roggen beiträgt.

Nach Aufhebung des eigenen Oberamts im Jahr 1807 war der Ort der Sitz eines Oberforstamts, welches nach einigen Jahren nach Freudenstadt verlegt wurde.

Der Pfarrsatz ist landesherrlich.

Der zur Gemeinde gehörige Weiler Thonbach (Reichenbacher Höfe) liegt 1/4 Stunde südwestlich vom Mutterort an der Einmündung des Thonbachs in die Murg. Er besteht aus vereinzelten Häusern und Häusergruppen, die sich äußerst malerisch theils in der Thalebene des Thonbachs, theils an den untern Thalgehängen des Murgthales lagern. Die natürlichen und landwirthschaftlichen Verhältnisse, wie die Mittel des Erwerbs sind die gleichen wie in dem Mutterort, dagegen befinden sich die Einwohner in besseren Vermögensumständen als die von Reichenbach. Gutes Trinkwasser ist hinreichend vorhanden. Von Gewerben sind eine Mühle mit einem Gerbgang und einem Säggang, ferner eine Säg-, Öl- und Gerstenstampfmühle zu nennen.

Die Einwohner sind nach Reichenbach eingepfarrt und die schulpflichtigen Kinder besuchen die Schule daselbst.

Die Höfe verdanken ihre Entstehung dem Kloster Reichenbach, welchem schon im J. 1085 hiesige Wiesen und Wälder geschenkt wurden (juxta Dovmbach. Cod. Reichenbac. 4 b; vgl. ib. 16 a).

Geschichte des Klosters Reichenbach[1]. Bern (von Siegburg) übergab dem Abt Wilhelm von Hirschau ein Grundstück am Zusammenfluß des Reichenbachs mit der Murg, mit einer Hube zu Fischbach, unter der Bedingung, daß hier ein Kloster gegründet werde. Nach vorhergegangener Berathung mit den älteren Conventualen


  1. Als Wappen führte das Kloster ein goldenes R im rothen Schilde, hinter welchem ein Abtsstab hervorragte.
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Freudenstadt. Karl Aue, Stuttgart 1858, Seite 293. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Freudenstadt_293.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)