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sollte jedoch, wenn die Güter des Klosters einen ansehnlichen Zuwachs erhielten, den Abt über die schicklichste Verwendung der neuen Einkünfte zu Rathe ziehen. Urkunden, welche das Kloster betreffen, mußten, ob sie nun vom Abt oder vom Konvent ausgestellt waren, von beiden besiegelt seyn. Damals, oder vielleicht schon einige Zeit vorher, scheinen sich die Chorherrn und Franziskaner vereinigt zu haben und es bestand fortan zu Kniebis nur ein Kloster Benediktiner Ordens unter einem Prior, welches jedoch das Eigenthümliche hatte, daß der Gütergenuß nicht gemeinschaftlich war, sondern jeder Konventuale seine eigene Pfründe besaß. Diese Einrichtung erwies sich aber gar nicht vortheilhaft, da Einzelne ihre Höfe auf Lebenszeit verliehen, unter sich und mit dem Konvent um ihre Güter handelten und bedeutende Vermächtnisse an ihre Verwandten machten. Als im Jahr 1374 Wolf von Eberstein und seine Genossen den Grafen Eberhard von Württemberg befehdeten, versprachen sie dem Kloster, es nicht zu beschädigen (Steinh. 2, 377). Der Schirm des Klosters kam also ohne Zweifel mit Dornstetten an Württemberg. Im Jahr 1463 brannte das Kloster ab, und Graf Eberhard im Bart ertheilte ihm einen Sammelbrief für seine Lande. Ein noch schwereres Brandunglück traf das Kloster am 3. April 1513, wo es mit allen dazu gehörigen Gebäuden, ein kleines Haus ausgenommen, vom Feuer verzehrt wurde. Als 1534 Herzog Ulrich in sein Land zurückkehrte, bat ihn der Prior Beatus Bleyß, sein Kloster bei allen guten Gebräuchen, Freiheiten und Herkommen zu schützen, weil dasselbe unlängst durch eine Feuersbrunst viel gelitten habe und nicht nur von unzähligen Reisenden zu Roß und zu Fuß, sonderlich von armen, das ganze Jahr hindurch um Futter, Mehl und andere Handreichung angesprochen werde, wovon es bisher nach Vermögen mitgetheilt habe und ferner mittheilen wolle, sondern auch weil seine Vorgänger und er schon lange Jahre her sich gegen den Herzog und dessen Voreltern als arme, demüthige Kaplane erwiesen hätten und dieß auch noch ferner thun wollten (Sattler, Herzoge 3, 20). Die Reformation wurde aber dennoch eingeführt und das Kloster ging ein.

Zu den Besitzungen des Klosters hatten gehört die Kapelle und ein Hof in Bildechingen (seit 1287. Schmid, Pfalzgr. von Tüb. Urk. 53), der Kirchensatz in Dornstetten (seit 1330), ferner Güter in Ober-Jettingen, Öschelbronn, Eutingen, Haiterbach, Rohrdorf, Rothfelden, Schwandorf und an mehreren andern Orten, auf der Westseite des Schwarzwaldes namentlich zu Appenweier und Offenburg.

Endlich sind als Zugehörungen der Gemeinde Freudenstadt noch zu erwähnen:

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Freudenstadt. Karl Aue, Stuttgart 1858, Seite 168. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Freudenstadt_168.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)