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Orte gelangen erst in der nachhohenstaufischen Zeit zu unserer Kenntniß.

Der vornehmste Besitzer in dieser Gegend war das Reich, und der Schwarzwald selbst mochte in sehr frühen Zeiten Reichswald gewesen seyn. Namen, wie der des alten Burgstalls Königswart deuten auf einen Bau im Reichswald. Iflingen und Dornstetten thun sich unzweifelhaft als alter Reichsbesitz kund. Verschwenderisch wie Kaiser Heinrich II. mit dem Reichsgut zu Gunsten des von ihm 1007 gestifteten Hochstifts Bamberg umging, bedachte er letzteres auch in diesen Gegenden mit Besitzungen (s. Aach, Schernbach).

In den Zeiten der Gaueintheilung, welche bis in’s 12. Jahrhundert herab bestund, gehörte der Bezirk zu der weitgedehnten Bertholsbaar, welche ohne Zweifel von einem Ahnherrn desjenigen Herzogsgeschlechts, welches sich seit Ende des 11. Jahrhunderts von Zähringen nannte und im Jahr 1218 im Mannsstamm ausstarb, ihren Namen trug. Spärlich, wie in dieser Schwarzwaldgegend sich nähere Bestimmungen der Orte nach den Gauen, welchen sie zugetheilt waren, überhaupt erhalten haben, kommen nur wenige solcher Bestimmungen zu unserer Kenntniß. Schopfloch wird im Jahr 772 und Dornstetten im Jahr 775 dem Gaue Bertholdsbaar zugetheilt. Sonst werden das ebengenannte Dornstetten im J. 770, Thumlingen im J. 782 und, wofern die Deutung richtig, auch Waldach in demselben Jahre, als Orte des Nagoldgaues bezeichnet, welch letzterer eine bloße Unterabtheilung des großen Bertholdsbaar gebildet haben könnte.

Die Gaugrafschaft, zumal die Oberlehensherrlichkeit hierüber, war in dieser Gegend nach aller Wahrscheinlichkeit ursprünglich in den Händen zähringischer Ahnherrn; neben ihnen erscheinen die Pfalzgrafen von Tübingen als Nagoldgaugrafen. In letzterer Beziehung ist anzuführen, daß der Nagoldgau im Jahr 966 und dann wieder 1027 und 1048 als unter der Grafschaft je eines Grafen Anselm (ohne Zweifel Vorfahren der Tübinger Pfalzgrafen) stehend erwähnt wird und daß die Tübinger Pfalzgrafen im Bezirk die Veste Königswart erbauten, und in Orten, wie Dornstetten, Göttelfingen, Heselbach, Hochdorf, Igelsberg, Lombach, Oberwaldach, Pfalzgrafenweiler, Reichenbach, Röth, Schernbach, Schopfloch, Schwarzenberg, Urnagold, Vesperweiler theils als Besitzende, theils als Dienstherren vorkommen[1].


  1. Pfalzgraf Rudolf von Tübingen († um 1219) sagt: cum … in Richenbach claustrum eiusdemque loci predia undique plurima nostre subjacerent tuenda potentie. Cod. Reichenb. 33a.
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Freudenstadt. Karl Aue, Stuttgart 1858, Seite 117. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Freudenstadt_117.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)