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keinen Handelsartikel. Die Zahl der am 1. Januar 1856 vorhandenen Schweine betrug 2278, unter denen sich 11 Eber, 53 Mutter-, 1530 Mast- und 684 Milchschweine befanden. Im Jahr 1844 wurden 4492 Stücke gezählt.

Die Ziegenzucht wird nur in einzelnen Orten von Unbemittelten der Milch wegen in ganz mäßiger Ausdehnung betrieben; im Januar 1856 hat die Zahl der Ziegen 1356 betragen. Im Jahr 1844 waren nur 890 Stücke vorhanden.

Die Bienenzucht ist in wenigen Orten von Belang. Die größte Zahl von Stöcken (73) hat Baiersbronn. In neuester Zeit hat der landwirthschaftliche Verein Musterstöcke angeschafft. Im Januar 1856 wurden im Bezirk 867, zu Anfang des Jahres 1844 1372 Stöcke gezählt.

Die Geflügelzucht ist ganz unbedeutend und beschränkt sich nur auf den eigenen Bedarf.

d) Jagd und Fischerei.

Die Jagd, welche einst von Bedeutung war, hat längst sehr abgenommen und ist in neuerer Zeit noch mehr herunter gekommen.

Das wilde Schwein, früher in den weitgedehnten Waldungen heimisch, ist ausgerottet; ebenso ging das Edel- und Dammwild in neuerer Zeit ganz ab. Das Reh gehört zu den Seltenheiten und auch der Hase wird hier weit weniger getroffen, als in den übrigen Theilen des Königreichs.

Von dem sog. Raubzeug kommen vor: der Fuchs, der Stein- und Edelmarder (letzterer ziemlich häufig), der Iltis, die wilde Katze (selten), der Dachs und zuweilen der Fischotter.

Auf den Feldern trifft man, jedoch ziemlich spärlich, das Feldhuhn und die Wachtel, dagegen erscheint auf bedeutenden, abgelegenen Waldhöhen immer noch das Auergeflügel, das übrigens in Folge der rastlosen Nachstellungen immer mehr abnimmt. In tiefer gelegenen Waldgegenden kommt das Haselhuhn vor.

Schnepfen zeigen sich nicht nur häufig auf ihren Wanderungen im Früh- und Spätjahr, sondern sie brüten auch nicht selten in der Gegend. Wilde Enten stellen sich zuweilen an den Gewässern des Bezirks ein.

Die Fischerei, welche hauptsächlich gute Forellen, zuweilen Aschen, Schuppfische und sehr selten Aale und Lachse liefert, ist nur in der Murg und Kinzig von einiger Bedeutung. Das Fischrecht gehört theils dem Staat, theils den Gemeinden und wird meist verpachtet.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Freudenstadt. Karl Aue, Stuttgart 1858, Seite 095. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Freudenstadt_095.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)