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dieses gewöhnlich der Fall zu seyn pflegt, weil das Vergehen nicht vollständig erwiesen, der Verdacht aber mit der Gefängnißstrafe für abgebüßt geachtet worden seyn mag. Nichts ist gewöhnlicher als dergleichen Erkenntnisse, und nichts seltener als die Folgen, welche dasselbe diesesmahl nach sich zog. Denn anstatt sein Schicksal zu seegnen, war der erste Gebrauch, den der Mensch von der wieder erlangten Freyheit machte, der: daß er das Richteramt lästerte, den Richter überall verläumdete, und überhaupt die beleidigte Unschuld spielte. Sein äusserst elendes Ansehen, sein gebeugtes Flehen, seine Thränen erwarben ihm milde Gaben und Mitleiden mancher Menschen. Nun waren alle bekannten Unthaten des Menschen vergessen, und die ungereimtesten Beschuldigungen wider den Stadtrichter wurden gutwillig geglaubt.

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 Das natürlichste wäre gewesen so zu schließen: der günstige Spruch ist aus den Acten geschöpft, diese müssen in Ansehung des Angeschuldigten günstig gelautet haben, und der Stadtrichter, der die Verhöre angeordnet, geführt, und die Acten versendet hat, muß also dem Menschen nicht feind gewesen seyn. Allein unsere Leute räsonnirten also: „In dem Urthel stehet geschrieben,

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Anonym: Neueste Unruhen zu Wertheim in: Journal von und für Franken, Band 2. Raw, Nürnberg 1791, Seite 312. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Neueste_Unruhen_zu_Wertheim.pdf/3&oldid=- (Version vom 1.8.2018)