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(mandatum sine Clausula.) Das Mandat ward zwar „noch zur Zeit abgeschlagen.“ Aber statt dessen wurde sogleich eine Verordnung (Ordination) erlassen, welche der Ungebühr noch schleuniger als Mandate abhilft und eine äusserst dringende Sache voraussetzt.

 Diese Gattung von Richtersprüchen enthält keinesweges eine abschlägige Antwort, wie der Theil des Publicums, welcher der Rechte unkundig ist, beym Anblick eines Decrets: Noch zur Zeit abgeschlagen, glauben könnte, vielmehr gibt dasselbe gerade das Gegentheil, und ungefähr folgenden Begriff an die Hand:

 Das Gericht habe die Erlassung eines unbedingten Gebotsbriefes gesetzmäßig, den Vorfall aber so dringend und bedenklich gefunden, daß von der einen Seite selbst die mit der Vollziehung eines Mandats verbundenen kleinen Fristen etc. dem gemeinen Besten nachtheilig werden könnten; hingegen von der andern Seite zu vermuthen ist, daß mittlerweile die Fackel der Unruhen erloschen seyn, und die Vernunft obgesiegt haben werde. Dieses wird den Ruhestörern, und denjenigen, die zunächst den Ruhestand zu erhalten haben, in dem Vertrauen eröffnet, daß sie diesen heilsamen Endzweck entweder

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Anonym: Neueste Unruhen zu Wertheim in: Journal von und für Franken, Band 2. Raw, Nürnberg 1791, Seite 319. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Neueste_Unruhen_zu_Wertheim.pdf/10&oldid=- (Version vom 1.8.2018)