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9no) über die sich von Zeit zu Zeit in dem Schuldenwesen ergebende Veränderungen mittelst einer ordentlichen Delineation, und Benennung der Creditorum jährlich zu berichten.

10mo) Wird demselben ernstlich verbotten, einige weitere passiva ohne besondere Anfrage bey Kaiserlicher Majestät zu kontrahiren, mit dem Anhange, daß er im widrigen dafür allein ex propriis zu haften habe.

11mo) Communicetur eidem mandatum procuratorium der Genannten nebst dem beygefügten Syndicat alteris exemplaribus ad Acta retentis.

Johann Niklas Schwabenhausen.