Seite:Nachricht von der Bürgerlesegesellschaft in Erlangen.pdf/16

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
 a) Die Zeitungsberechnungen mit auswärtigen Postämtern geschehen nur von Halbjahr zu Halbjahren.
 b) Stehen auf den Zeitungsnoten z. E. von Gotha, ausser den Zeitungen, die für die Gesellschaft gehalten werden, mehrere angesetzt, und können also nicht wohl aus der Hand gegeben werden.

 21. Alle Jahre und zwar immer am 1 October feyert die Gesellschaft ihren Stiftungstag auf folgende Art:

 Entweder es sind (wie es die Mitglieder nach vorausgeschickter Anfrage bestimmen werden) für den Betrag der oben (10) erwähnten Extra-Beiträge gute Schulbücher angeschafft worden, die dann an diesem Tage unter die ärmsten Schulkinder in den Stadtschulen in Beyseyn der Deputirten ausgetheilt werden, oder: es werden jene ausserordentliche Beyträge zu Speisung würdiger Armen (deren Anzahl durch die Summe der Beyträge bestimmt wird) an Stiftungstage verwendet.

 Um thätig zu beweisen, daß wir nicht ohne Nutzen gelesen haben etc. etc.;

 22. Von den Gesetzen erhält jedes Mitglied eine Abschrift, welche der Austretende an den Director wieder zurückgeben muß.

 Um sich hiernach benehmen zu können.