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 7. Kann unter dem Vierteljahr kein Mitglied austreten und kein neues aufgenommen werden.

 Damit man wenigstens von einem Quartal zum andern auf eine gewisse Einnahme Rechnung machen und darnach die Ausgaben reguliren kann.

 8. Mit dem Schluß eines jeden Quartals circulirt die Büchse zu Einsendung der 1/4 jährigen Beyträge. Jedes Mitglied wickelt seinen Beytrag in ein Papier, worauf es seinen Namen geschrieben hat, und wirft ihn in die Büchse.

 Damit man die Beyträge nach vorliegendem Verzeichniß der Mitglieder desto leichter überzählen und die fehlenden anmerken kann.

 9. Hat die Büchse den Lauf gemacht, so wird sie auf oben gemeldte Art dem zeitigen Director überbracht, ihr Innhalt untersucht, und diejenigen, welche gezahlt haben, erhalten Tags darauf kleine Quittungen; so wie auch die ganze Gesellschaft ein von den Deputirten derselben unterschriebenes Attestat über die vorgefundene Stimmen (wenn nämlich zu gleicher Zeit Vota mit eingesammelt worden) erhält.

 Guter Ordnung wegen.

 10. Der vierteljährige Beytrag jeden Mitglieds besteht eigentlich in 3 Groschen