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frühere Verkäufe dem zu grossen Anwachsen derselben gesteuert hatten. Doch konnte im Jahre 1868 wieder ein Verkauf vorgenommen werden, der wider Erwarten einen Kaufpreis von 425 Thalern eintrug.

Die Benutzung ist der einzige Zweck einer Bibliothek, und die Beamten sind nur deshalb Beamte, um dem Publikum zu dienen. Aber ein häufig vorkommender Grundirrthum ist es, wenn gemeint wird, als hätten die Beamten nur für das Publikum der Gegenwart und die gegenwärtige Benutzung zu sorgen; den zukünftigen Benutzern gilt oft ein weit grösserer Theil der Beamtenthätigkeit als den gegenwärtigen. Nun stehen sich aber beide Klassen gewissermassen feindlich gegenüber; die Gegenwart verlangt die Benutzung an sich im unbeschränktesten Masse; das Publikum der Zukunft aber (und eben so doch auch wohl der Besitzer der Bibliothek) fordert, dass die Bibliothek erhalten, nicht abgenutzt werde; die Gegenwart drängt sich zum Gebrauch, die Zukunft hat das Recht, dem Verbrauch zu wehren. Hieraus folgt, dass die mit Recht von den Beamten geforderte Liberalität aus dem Gleichgewicht zwischen engherzigem Behüten und leichtsinnigem Verleihen hervorgehen muss. Am nächsten wird derjenige Beamte dieser richtigen Mitte stehen, welcher von dem Kreise, der die Bibliothek zu wirklich ernsten Zwecken benutzt, recht warm gelobt, von dem andern aber, der sie missbraucht, recht bitter getadelt wird.

Aus solchen Erwägungen sehen wir es hier in Dresden für einen Missbrauch an und wehren ihm, wenn Bücher, die am Orte Dutzende oder gar Hunderte von Malen vorhanden und leicht zugänglich sind, wie manche Werke der neueren schönen Literatur, auf der Königlichen Bibliothek verlangt werden; diese Anstalt hat ihr Exemplar für diejenigen Zeiten aufzubewahren, in denen das Werk nicht mehr so verbreitet