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dem Oberkirchenrath in dieser Beziehung die Hände nicht gebunden sind, blieben ihm auch während jener zweijährigen Zwischenzeit ebenso unverändert untergeben wie jetzt seit 1836, wo jene Generalstudiencommission unter dem Namen Oberstudienrath in ein neues, zwar auch beschränktes, aber doch hoffentlich nicht mehr unterbrochenes Leben getreten ist. Vollständiger als unsere Finanzangelegenheiten sind unsere religiösen Interessen, insbesondere die specielle Aufsicht über unseren Religionsunterricht, nach wie vor in gebührender Weise dem Oberkirchenrathe anvertraut. Aber drei Jahrzehende lang, seit der Vergrößerung des Landes, vermißten wir schmerzlich einen gemeinsamen Lehrplan für alle badischen Mittelschulen beider Confessionen und dieser Mangel störte den Unterricht in beklagenswerther Weise. Schüler, welche aus irgend einer badischen Anstalt bei uns eintraten, konnten nur selten in die entsprechende Altersklasse ihrer hiesigen Jugendgenossen mit Erfolg eingereiht werden, mußten sich in einzelnen Lehrzweigen durch Privatunterricht mühsam nacharbeiten, lagen dagegen in solchen Lectionen fast brach, deren Gegenstand ihnen vertrauter als unsern Schülern war; ähnlicher Uebelstände nicht zu gedenken, die uns der treffliche Loreye in Rastatter Programmen vor 30 und mehr Jahren am klarsten geschildert hat. – Um so freudiger begrüßten wir alle den Oberstudienrath, welcher 1837 in allen katholischen und evangelischen Mittelschulen des Landes den sehnlichst gewünschten allgemeinen Lehrplan einführte, den er damals leichter zu Stande bringen konnte, als es heute thunlich wäre, und wir fühlen uns glücklich, in unseren wissenschaftlichen Angelegenheiten durch diese würdig besetzte Oberstudienbehörde und nur durch sie controlirt zu werden.