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§. 64. Name und Behörden der Anstalt. Die Landesorganisation von 1803 unterschied alle badischen Gelehrtenschulen nach 4 Stufen in aufsteigender Ordnung: 1) Lateinische Schulen, 2) Pädagogien, 3) Gymnasien und 4) „Lyceen oder akademische Gymnasien“. Bekanntlich hat zwar eine solche Unterscheidung keinen etymologischen Grund; aber selbst Benennungen wie Astrologie und Astronomie sind doch im Laufe der Zeit durch den Sprachgebrauch allmählich an einen unter sich genau geschiedenen Sinn festgeknüpft worden und so ist es auch den vorhin erwähnten Schulbezeichnungen, freilich auf eine nicht stets und überall gleichmäßige Weise ergangen. Gymnasium bezeichnete noch im 16. Jahrhundert jede wissenschaftliche Unterrichtsanstalt, hie und da selbst die Hochschule. Im Freiburger Münster lesen wir vom Jahre 1563 eine Gedenktafel zu Ehren des berühmten philologischen Universitätsprofessors Heinrich Loriti, nach seiner Heimath auch Glareanus genannt; die Inschrift


Titel erhalten). – Warum die Gymnasiumsverrechnung ihnen und ihren Nachfolgern die dem Gymnasium 1756 zugewiesene Taxe für jede Ertheilung einer leeren Titulatur (vergl. oben S. 131) nicht abgefordert habe, weiß ich nicht; wohl aber, daß die Taxe nicht vereinnahmt in den Rechnungen steht. – Als 1808 Präceptor Ruf, welcher zu den Volksschullehrern gehörte, durch wiederholte Bitten den „Rathscharakter“ erwirkte und als gleich darauf die vernünftige Verordnung vom 5. Juli 1808 erschien, wornach „kein Diener einen andern Titel führen darf als den, welcher deutlich und maßgebend mit seiner Function übereinstimmt“; so äußerte der 3 Jahre zuvor mit dem unerbetenen Titel Kirchenrath versehen Hebel: Meinem Kollegen geht es noch schlimmer als mir, da er so übertrieben rasch nimmer ist, was er ist. – Minder bescheiden als Hebel war 25 Jahre früher ein älterer Lehrer, der Verfasser einer bekannten Literaturgeschichte, über welchen ich aus Hebel’s Mund Folgendes erzähten hörte. Der Illiterat B., Präceptor der jetzigen Prima und Amtsvorgänger des Präceptors Ruf, klagte mündlich dem Rector Sachs, er habe heute früh bei dem Eintritt in das Gymnasialgebäude den Herrn Kirchenrath B. gegrüßt: Guten Morgen, Herr Kollege, und die Antwort erhalten: Guten Morgen, aber von unserer Kollegenschaft weiß ich Nichts; darum wolle er, der Präceptor, bei dem Hochfürstlichen Rectorate gehorsamst anfragen, ob der anmaßende Mann sein Kollege nicht sei. – Allerdings, erwiederte Sachs.