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zu welchen theils der Lehrplan von 1837, theils die seither erschienenen zahlreichen Verordnungen des Großh. Oberstudienrathes jeden Lehrer an badischen Mittelschulen verbindlich machen, sind leider noch immer nicht zusammengestellt und dieser Mangel ist nicht etwa blos dem neuangehenden Praktikanten, sondern selbst geübteren Schulmännern um so fühlbarer, da es kein Verordnungsblatt jener Oberschulbehörde gibt, wie es für jeden der übrigen Zweige der Staatsverwaltung zu erscheinen pflegt. Zwar ist 1846 eine kleine Schrift zu Konstanz gedruckt worden: Das höhere und niedere Studienwesen in dem Großherzogthum Baden; aber abgesehen davon, daß in den seitherigen 13 Jahren viele wichtige Verordnungen erschienen sind, enthält sie sogar von denjenigen Verordnungen, welche schon 1846 in beträchtlicher Zahl vorhanden waren, nur 5, welche sich auf die Gelehrtenschulen beziehen.

Die wöchentliche Stundenzahl der Lehrer war nach den Gymnasialgesetzen von 1725 auf 24 festgesetzt und blieb es auch. Als Hebel 1792 in einem Alter von 32 Jahren aus dem Lörracher Pädagogium nach Karlsruhe kam, hatte er in der jetzigen Quinta 8, in Quarte 13, in der Realschule 3, zusammen 24 Lectionen zu ertheilen[1]. Doch einzelne Lehrer übernahmen theils auf Verlangen der Oberbehörde gegen eine billige Remuneration, theils freiwillig eine größere Stundenmenge. Ein Mathematiklehrer, der ältere Wucherer, berichtete 1780 dem Consistorium, er habe früher 1766 bis 1768 als Diaconatsvicar an dem Lörracher Pädagogium wöchentlich 40 Stunden gehabt und, seit 1768 als Präceptor an das Karlsruher Gymnasium berufen, nicht ohne seine eigene Einwilligung deren 32 zugetheilt bekommen, die er noch jetzt, obwohl seit 10 Jahren Professor geworden, versehe; demnach gebe er jährlich, das Jahr zu 40 Schulwochen gerechnet, 1291 Lectionen für 581 fl. Besoldung[2].


  1. In Quinta 2 Relig., 2 Cic. ep., 2 Hebr. und 2 Geogr.; in Quarta 2 Relig., 7 lat., 2 deutsche Sprache und 2 Geogr.; in der Realschule 3 deutsche Spr., später Naturgeschichte.
  2. Lyceumsakten, Fasc. Professoren 1708 ff.