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Kirchenrathsdecret vom 29. Januar 1811 erlaubte nur noch lateinische und deutsche, allenfalls auch französische oder griechische Schülervorträge im Schlußakt. Von der letzteren Erlaubniß wurde aber seitdem gar niemals, von der zweitletzten nur 1 oder 2 Mal[1] Gebrauch gemacht, und als auch die lateinischen Vorträge eine Reihe von Jahren hindurch ganz unterblieben waren, mußte ein Generale des Großh. Oberstudienrathes vom 7. Juni 1841 erst noch vorschreiben, daß Eine lateinische Rede nicht fehlen dürfe.

Die Zahl der Reden stieg zuweilen, z. B. 1760, bis elf und mußte um so mehr ermüden, als gerade damals eine seltsame Eigenthümlichkeit im Redeactus beliebt war, daß oft alle Redner das gleiche Thema, jeder von einer verschiedenen Seite, behandelten. Davon haben wir schon Seite 217 drei Proben mitgetheilt. – Zur Abwechslung dienlicher und erfrischender fanden einzelne Lehrer die lebhaft gehaltenen deutschen Gespräche, welche theils vorher z. B. 1755, theils bald darauf 1768 ff. zuweilen, aber später sehr selten aufgeführt wurden. Von einem besonders belobten Schlußact im Herbst 1824 ist Seite 171 die Rede gewesen.

Was die Prüfung der Abiturienten betrifft, so mußte, als ihre Zahl noch klein war, jeder Einzelne derselben, wenn er nicht etwa schon öffentlich disputirt hatte, wenigstens eine öffentliche Rede halten. So steht in den Schulgesetzen von 1725. Durch eine Rescript vom 27. April 1753 verschärfte Karl Friedrich die Bedingungen, unter welchen zur Universtität entlassen


  1. Lyceumsdirector Hebel erzählte 1811 bedauernd, er habe bei dem Drucke des Osterprogramms einen durch den Lehrer der französischen Sprache eingelieferten Satz aus Versehen uncorrigirt gelassen: „Karl Fischer wird in einer französischen, unter Aufsicht des Professors von Graimberg verfertigten Rede zeigen, daß jedes Zeitalter große Muster der Nachahmung für die Nachwelt aufstelle“. – Da die übrigen, dort angekündigten lateinischen und deutschen Vorträge gleichfalls unter Aufsicht eines Lehrers verfertigt waren, ohne daß es in dem Programme bemerkt stand; so fühlte jener Exemt Fischer sich verletzt und erschien nicht in dem Schlußakte, so daß die französische Rede ganz wegfiel.