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Befreiung unbemittelter Schüler, und sie wird, sobald die längst gehoffte Höhere Bürgerschule zu Stande kommt, noch mehr sinken.

Das Schulgeld für Arme zahlte zu Anfang der Karlsruher Periode der mit kleinen Einkünften (S. 113) dotirte fiscus scholasticus; seit 1827 fällt es der Lyceumskasse zur Last. Nachdem eine Zeit lang durch eine Höhere Verordnung bestimmt worden war, daß die jährliche Summe des armen Schülern nachzulassenden Schulgeldes in Karlsruhe nur 10 Procent vom ganzen Jahresertrag des Didactrums sämmtlicher Schüler ausmachen dürfe, während jene Summe in einigen badischen Mittelschulen das Doppelte und Vierfache betragen durfte; ist 1857 jene Beschränkung uns abgenommen worden. In der Vorschule wird, um die Ueberfüllung zu verhüten, niemals Befreiung verwilligt.

Das französische Schulgeld wurde, da bis 1806 der betreffende Sprachunterricht noch freigestellt war, besonders bezahlt, und zwar unnmittelbar an den Sprachmeister. Es betrug 1748 nur 10 Kreuzer vierteljährlich, auch noch 1798 nur 24 kr., stieg dann, zum allgemein verbindlichen Lehrzweig erhoben, auf 30 kr. und einige Jahre später auf 1 fl. Es hörte, wie die besonderen Entrichtungen für die Lectionen im Zeichnen und Turnen, ganz auf, als das allgemeine Didactrum auf die jetzige Höhe gebracht war.

Von dem Eintrittsgelde, welches jeder neue Schüler zum Besten der Lyceumsbibliothek zu zahlen hat, wollen wir bei der Geschichte der Bibliothek, §. 62, reden.

b. Das Kapitalvermögen des Lyceums hat, wie Seite 131 erzählt wurde, erst Karl Friedrich im Jahre 1754 zu sammeln angefangen. Es bestand schon 1764 aus 14,000 fl., 1773 aus 38,000 fl. und belief sich bei dem Jubelfeste 1786 bereits auf 53,000, 1811 aber bei dem Tode dieses Fürsten, der in jeder Beziehung unser größter Wohlthäter war, auf 80,000 fl. Unter seinen vier Nachfolgern hat es sich um die Hälfte vermehrt