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gewissenhaftem Fleiße genossen werden! – Fassen wir blos diejenigen Stipendien in’s Auge, welche schon während der Lycealzeit bezogen werden und unter ihnen blos die Beträge, welche seit Herbst 1854, also für die 5 zuletztverflossenen Jahre verwilligt worden sind; so bemerken wir vorerst, daß jedes einzelne Lycealstipendium gewöhnlich aus 25 oder 50 oder 75 Gulden besteht. Mit je 100 fl. werden nur die aus dem Hanau-Lichtenbergischen Landestheile Gebürtigen aus dortigen Fonds bedacht. In dem 1. der fünf bezeichneten Schuljahre erhielten 14 Sextaner und Quintaner zusammen 975 fl.; in den 4 folgenden Jahre waren es theils 18, theils 10 oder 12 oder 9 Zöglinge, welche zusammen mit 3473 fl. (in dem einen Jahre mit 1325 fl., in den andern mit 691, mit 900 und 557 fl.) unterstützt wurden.

Die katholischen Lyceisten, welcher einer ähnlichen Hülfe sich erfreuten, waren fast ausschließlich solche, die sich zum Studium der Theologie in unserer Quarta, Quinta und Sexta vorbereiteten. Die einzelnen Beneficien betrugen während der seit Herbst 1854 verflossenen fünf Jahre zwischen 25 fl. und 100 fl., wurden im 1. und 2. Jahre an je 8, in den folgenden an 11, 10 und 6 unserer Schüler vertheilt und kamen theils aus dem Iberger Pastoreifond, hauptsächlich aber aus denjenigen 18,000 fl., welche das katholische Kirchenvermögen des Großherzogthums jährlich auf die zum Priesterstande bestimmten Zöglinge badischer Mittelschulen verwendet. Die ganze unseren katholischen Schülern verwilligte Summe betrug in den 5 bezeichneten Jahren 2040 fl., nämlich im ersten 200 fl., in den 4 folgenden 330, 485, 625 und 400 fl.

Nach dieser Aufzählung der Ermunterungsmittel für den Fleiß betrachten wir andererseits auch die Maßregeln, welche in unserer Anstalt zur Bestrafung angewendet wurden. Sie waren in den einzelnen Abschnitten der Karlsruher Periode sehr verschieden, am schärfsten in den 1760er bis Ende der 1780er Jahre. – Die Schulgesetze von 1725 lassen Geldbußen zum Besten der damals allerdings besonders armen Gymnasiumskasse