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1837 das auf Belebung des Fleißes berechnete Certiren nicht aufgehoben hat, so suchte ein Generale des Großh. Oberstudienrathes von 1844 der mißbräuchlichen Anwendung durch genauere Vorschriften entgegenzutreten[1].

Zeugnisse waren immer durch den Klassenvorstand nach Berathung der übrigen Klassenlehrer auszufertigen, durch den Director zu bestätigen. Sie bezeichnen das Betragen, den Fleiß und die Fortschritte, aber nach einer Instruction von 1840 nicht das Talent, welches jedoch in jedem Zeugnisse für Gesuche um Stipendien bezeichnet werden muß. Dabei bemerke ich, daß allerdings sehr viele unserer Landsleute, welche sich später auf verschiedenen Lebenswegen Verdienste erworben haben, schon als Jünglinge in den Zeugnissen, die ihnen durch unsere Schule in längst vergangenen Jahrzehenden ausgestellt worden sind, mit belobenden Prädicaten, zum Theil mit Ausdrücken wie „trefflich begabt“ oder „sehr glückliches Talent“ bezeichnet stehen, z. B. Johann Peter Hebel, Franz Joseph Herr[2], Ludwig von Liebenstein, Ludwig Winter, August Böckh und Andere; ebenso daß bei sehr vielen Schülern auch der Charakter, welcher in ihrem späteren Leben schärfer ausgeprägt hervortrat, bereits in den Urtheilen ihrer Klassenlehrer richtig aufgefaßt wurde; aber mir fielen in dieser Hinsicht beim Durchlesen alter Akten auch Mißgriffe auf, die uns Lehrern zumal bei der Beurtheilung der Talente Vorsicht empfehlen. In einem Kirchenraths-Protokolle vom 30. April 1806 No. 1175 werden, auf Grund der aus dem Lyceum eingesandten Vorlagen, zwei Exemten aufgefordert, sie sollten,


  1. Dieser Erlaß vom 21. October 1844 No. 2093 schreibt vor, der Schüler, welcher herabgesetzt worden ist, dürfe nicht unmittelbar darauf wieder gefragt werden; ist er vollends um 2 oder 3 Plätze hinuntergekommen, so bleibt er für die gleiche Stunde mit dieser Strafe ganz zu verschonen. Bei der Berechnung der Monat- oder Quartallokation seien die einzelnen Lehrfächer einander nicht gleich zu stellen, sondern ihr Werth bestimme sich nach der Zahl der wöchentlichen Lehrstunden, die jedem einzelnen Fache zugewiesen sind.
  2. Als Schüler 1797 oft mit den Worten „Sehr begabt“ bezeichnet. Er starb 1837 als Geh. Rath.