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auf die Schultafel Geschriebene lesen zu können, einer Brille bedurfte; er war überhaupt der körperlich Schwächste seiner Abtheilung. Später wurden solche Beispiele immer häufiger und ein Generale des Großherzogl. Oberstudienrathes vom 20. Mai 1844 verordnete: Da 1/5 der in den badischen Gelehrtenschulen befindlichen Schüler an Kurzsichtigkeit leide, in den 4 obersten Jahreskursen sogar ¼ bis ½, aber in Höheren Bürgerschulen nur 1/20; so solle man besonders in jenen erstgenannten Anstalten genauer auf die Körperhaltung beim Schreiben achten, überhaupt Alles, was dem Auge nachtheilig sei, vermeiden, darunter die zu klein gedruckten Stereotypausgaben und zu umfangreiche schriftliche Arbeiten für den häuslichen Fleiß. – Damals fand übrigens das Stadtphysikat allerdings manches unserer Lehrzimmer zu eng und übel beleuchtet, aber unter 555 unserer Schüler nur 24, welche erst während ihrer Schuljahre kurzsichtig geworden seien. – Zu den allgemeinsten Ursachen der Myopie gehört indessen nicht nur, daß die jetzige städtische Jugend mehr liest und schreibt, also ganz nahe Liegendes anhaltender betrachtet als die frühere, sondern auch die, daß sie weniger im Freien sich herumtreibt in Folge theils der besorglicheren Ueberwachung zu Hause, theils polizeilicher Maßregeln, durch welche seit dem Anfange des 19. Jahrhunderts in dem größer gewordenen Karlsruhe das Ballwerfen[1] und eine ganze Reihe anderer Knabenspiele auf der Straße verboten wurde.

In Bezug auf die Ueberfüllung einzelner Klassen erinnern wir an die Klage des Ephorus von 1689, daß die unterste Gymnasialklasse zu Durlach über 60 Knaben enthalten habe, so daß der Lehrer „nicht im Stande gewesen sei, sie auch nur obiler zu überhören“ (Seite 90). – Aber während der letzten 50 Jahre befanden sich weit größere Mengen in einzelnen unserer Lehrzimmer. Schon 1808 saßen 83 Schüler in der Klasse, die wir jetzt Secunda nennen, und konnten aus Mangel an Lokal unmöglich in zwei Räume vertheilt werden. Solche


  1. Polizeiverordnung vom 11. April 1807.