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Decima[1], der Badener aus Sexta, der Bayer aus Quarta, der Preuße, Sachse, Hesse u. s. w. aus Prima zur Hochschule zieht, möge die übelste Folge unseres Mangels an deutscher Einheit sein.

Von einer seit ältesten Zeiten üblichen äußerlichen Auszeichnung unserer Zöglinge haben wir oben (S. 92) gesprochen, nämlich von dem Mantel, der früher unnachsichtlich vorgeschrieben war, aber gerade im Anfange der Karlsruher Periode in Abgang gerieth. In den Schulgesetzen von 1725 steht: Den Studiosis und Discipulis wird nicht mehr zugemuthet, einen Mantel anzuschaffen; den Ersteren ist die Ehre des Degentragens permittirt, aber nicht, denselben auch in die Kirche oder in die Collegia mitzubringen. – Wie dieses Recht, das unsere Exemten mit anderen nicht zum Militär gehörigen Personen theilten, ihnen 1753 wegen nächtlicher Conflicte mit dem Militär entzogen werden sollte, aber durch Fürsprache des bei Karl Friedrich sehr empfohlenen Rectors Maler auf’s neue bewilligt wurde und erst gegen Ende der 1780er Jahre mit dem Haarpuder und Haarbeutel ein freiwilliges Ende fand, ist gleichfalls schon oben angedeutet. – In dem Anfang des jetzigen Jahrhunderts trugen Viele unserer ältesten Zöglinge, unbeirrt durch Ephorat und Direction, mehrere Arten von selbstgewähltem Uniformfrack, meist dunkelblau mit hellgrünem Sammtkragen und hinten zwischen Rücken und Schoß war er von Hüfte zu Hüfte in geschmackloser Weise mit einer Reihe von großen, dicht an einander stehenden Metallknöpfen besetzt. Als nun die Exemten vollends im Jahre 1805 fälschlich sogenannte dreieckige, aber ganz unverhältnißmäßig hohe Filzhüte mit Uebertreibung des russischen Vorbildes zu tragen anfingen; verwies es ihnen der damalige Rector, Geheime Kirchenrath Tittel, mit der Ermahnung: Tragen Sie Hüte wie andere Leute und wie Ihre Herrn Väter! – Am folgenden Morgen, einem schönen Sonntage, erschienen sie alle unter den Zuschauern der Parade


  1. Der Ulmer aus Nona, der Ellwanger aus Octava, der Heilbronner aus Septima, der Tübinger aus Quinta.