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Osterberechnung für die 2 Jahre 1778 und 1798 eine noch mögliche Verschiedenheit zwischen Katholiken und Protestanten ganz beseitigt wurde. – Hie und da findet sich in einzelnen Kirchenraths-Rescripten ein Verweis, wenn die in einer Residenz besonders häufige Gelegenheit zum Freigeben die Lehrer zu oft in Versuchung führte, z. B. 1805, als die französische Kaiserin in Karlsruhe eintraf. Bemerkenswerther ist das Ephoratsdecret vom 23. December 1806, welches die Weihnachtferien für die 4 letzten Tage des Jahres aufhob, aber nicht von langer Dauer blieb. – Die Großh. Staatsministerialverordnung vom 31. Dec. 1836 über die Gelehrtenschulen des Landes bestimmte jährlich 9 Ferienwochen, die Charwoche nicht mitgerechnet, und eine spätere Verfügung vom 17. Dec. 1847 erläuterte, daß die Weihnachtferien 8 Tage, die an Ostern 14 Tage, die im Spätsommer 6 Wochen bis zum 1. October dauern sollen. Doch durfte von den Letztern die Hälfte in den Sommer vom ersten Montag des Monats Juli an verlegt werden, und davon machte auch unser Lyceum Gebrauch, so daß unsere Herbstprüfung in die 6 ersten Tage des Septembers fällt. – Schon oben Seite 202 ist bemerkt, daß auf den Wunsch der Lyceumsconferenz der Unterricht an den katholischen Hauptfesten seit 1850 ganz eingestellt wurde.

§. 58. Die Zöglinge wurden, wie einst zu Durlach, so auch noch während der ersten 90 Jahre der Karlsruher Zeit eingetheilt in Exemten und Klassenschüler.

Die Exemten oder Studiosen hatten einen zweijährigen, blos von 1767 bis 1805 dreijährigen, Kurs zu durchlaufen und bestanden aus Novizen und Veteranen, zwischen welchen es, so lange das Triennium dauerte, auch sogenannte Medier gab. Erst unter Hebel’s Rectorat, Ostern 1814, traten diese 2 obersten Jahreskurse in die Reihe der Klassen und erhielten die Bezeichnung Prima, welche, als 1837 der neue Schulplan für alle badischen Mittelschulen erschien, der Gleichförmigkeit mit der Mehrzahl der Letzteren zu Lieb, in den Namen Sexta überzugehen hatte.