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Religion. Latein. Deutsch. Geograph. Rechnen. Kalligraph. Singen. Summe.
e. In Secunda:
1759 3 14 0 0 3 0 0 20
1859 2 10 3 2 4 3 2 26
f. In Prima:
1759 6 14 0 0 0 0 0 20
1859 2 10 3 2 4 3 2 26
g. In oberster Vorschule:
1759 6 14 0 0 0 0 0 20
1859 2 0 9[1] 0 4 5[2] 2 22
h. In der mittleren und untersten Vorschule, ehemals Infima oder Sexta genannt, ist in dem Schematismus von 1759 die Stundenzahl und die specielle Stundenvertheilung der 4 dort behandelten Fächer (Religion, Lesen, Schreiben und Lateinisch) nicht angegeben; 1859 ist die Stundenzahl für Religion 2, Deutsch 6–8, Anschauungsunterricht nebst Zeichnen und Schreiben 4–6, Rechnen 4–6, Singen 1, zusammen 21 Stunden in der mittleren, 19 in der untersten Vorschule.

Die Ferien, wie sie in der Durlacher Zeit bestanden (vergl. I, 89), wurden durch den 1725 für das Karlsruher Gymnasium vorgezeichneten Lehrplan nicht geändert und sind auch in den nächstfolgenden Jahrzehenden, mit Ausnahme der seit 1756 im evangelischen Theile der Markgrafschaft Baden abgeschafften Aposteltage, so konstant geblieben, daß der einzige aus dem 18. Jahrhundert vorhandene, mit der Aufschrift „Ferien“ versehene Aktenfascikel des Gymnasiums gar Nichts enthält als den Reichstagsbeschluß vom 7. Juni 1776, durch welchen in der


  1. Neun Stunden theils deutsche Sprache, theils Anschauungsunterricht.
  2. Fünf Stunden, worunter 2 für die Anfangsgründe des Zeichnens.