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er zu höheren Würden gestiegen war, diese Vorlesungen noch lange, mindestens bis 1798 fort. – Unterdessen waren zuweilen auch deutsche Rechtsgeschichte, z. B. durch den damaligen Advocaten, nachherigen Kirchenrathsdirector, Herzberg vorgetragen worden; ferner „römische Alterthümer mit Anwendung auf die Jurisprudenz“ und 1790 „Encyclopaedia Juris, Püttero duce“, die beiden letztern durch Dr. Ernst Ludwig Posselt und zwar in lateinischer Sprache. Auch der Ephorus Geheimerath Brauer forderte 1793 die Assessoren Holtzmann und Krieg zu juristischen Vorlesungen auf, welche durch diese Beiden 2 Jahre hindurch gehalten wurden. Doch Brauer selbst wünschte 1798 keine Institutionen mehr; damit gehe das Gymnasium zu weit, für dessen obersten Jahreskurs nur Encyklopädie der Jurisprudenz und Rechtsgeschichte, etwa auch noch Kenntniß der Rechtsalterthümer geeignet scheine. Bald nachher cessirten diese Vorbereitungscollegien Jahre lang; sie hörten 1807 ganz auf[1]. – Selbst über Cameralwissenschaft hatte seit 1763 einige Semester hindurch der in der Geschichte des physiokratischen Systems berüchtigte Kammerrath Johann August Schlettwein Vorträge gehalten, an denen auch unsere Veteranen Theil nahmen.

Medicinische Vorbereitungscollegien, schon 1757 gewünscht, fanden mindestens seit den 1760er Jahren statt, und zwar zuerst Anatomie durch Dr. Jägerschmid, später durch Landphysikus Schweickhard, unter dessen Leitung 1777 da, wo die Südwestecke der älteren Gymnasialgärten an den damaligen Kirchhof stieß und wo jetzt der nordwestliche Pavillon des Lyceums steht, ein Anatomiegebäude errichtet wurde. Außerdem kommen auch gerichtliche Arzneikunde, Physiologie und Osteologie vor, theils durch Dr. Stückelberger, theils durch den genannten

  1. Brauer’s Gutachten vom 15. März 1798. Generallandesarchiv, Fasc. Karlsruhe, Studien, Unterricht in der Jurisprudenz an dem Gymnasium. 1762 ff. – Das letzte juristische Collegium, nachdem einige Zeit keines mehr zu Stande gekommen war, las 1807 Hofrath Volz, weltliches Mitglied des Kirchenrathes.