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zu Protokoll, dieser gelehrte Mann sei zum Lehrer untauglich. Doch blieb er in Function bis 1840, wo ein Großherzoglicher Oberstudienraths-Erlaß vom 13. Januar sich abermals zu der Erklärung veranlaßt fand, das Examen in der Physik sei durchaus ungenügend ausgefallen. – Noch im Herbst des gleichen Jahres begrüßten wir mit lebhafter Freude den Eintritt Wilhelm Eisenlohr’s; aber er gehörte, wie seine beiden Vorgänger, zugleich dem 1825 gegründeten Polytechnischen Institute an und fühlte sich im wohlverdienten Genusse seiner polytechnischen Ferien durch unsere Schule, wie umgekehrt diese durch ihn, gestört, weil wir ihn sehr oft in den letzten Wochen unseres Schuljahres und in unserer Herbstprüfung vermißten, so daß die Lyceumskonferenz schon am 19. Januar 1846 unter Anderem vorschlug, unsere Vakanz in die gleiche Zeit mit der polytechnischen zu verlegen. Da dieses nicht auszuführen und Eisenlohr durch die allmähliche Vergrößerung des Polytechnischen Instituts mit Geschäften überladen war, so wurde er auf seine Bitte durch die hohe Regierung 1855 der Functionen am Lyceum enthoben. – Die seitdem mit unserem Physikunterricht betrauten Lehrer haben wir bereits Seite 182 und 183 erwähnt.

Fragen wir nach dem Eigenthumsrechte in Bezug auf den werthvollen Inhalt des physkalischen Kabinets, auf dessen Vermehrung Karl Friedrich (abgesehen von den zu Experimenten jährlich verwilligten 40 fl.) seit 3. Mai 1776 in jedem Jahre 50 fl., oft freilich auch bedeutend mehr für außerordentliche Ankäufe, verwendet hat; so unterschied man früher, aber blos in den Rechnungen, die durch den Landesherrn angeschaffte Mehrzahl der Apparate von einer dem Gymnasium gehörenden Minderzahl. Diese bestand theils aus denjenigen Instrumenten, welche durch die Gymnasialkasse in den Jahren 1757 bis 1781 mit 1578 fl. 34 kr. nach und nach erkauft, theils aus andern, welche im Werthe von 1500 fl. dem Gymnasium anno 1804 überlassen worden waren, machte also zusammen den Betrag von 3078 fl. 34 kr. aus und ist zwar in jeder Jahresrechnung