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anfing. – Als er 1802 starb, folgte ihm sein Sohn Karl Wilhelm Böckmann; dieser war von seiner militärischen Laufbahn zum Dienste der physikalischen Wissenschaft mit glühenden Eifer zurückgekehrt, eröffnete gleichfalls für ältere Freunde der Physik Vorlesungen, deren der greise Karl Friedrich abermals beizuwohnen pflegte und erwarb sich auch außerhalb der Grenzen unserer engern Heimath durch scharfsinnig gelöste Preisaufgaben namentlich über die wärmeleitende Kraft der Körper und über die Wirksamkeit der Blitzableiter einen solchen Ruf, daß mehrere Universitäten ihm ihren Lehrstuhl der Physik anboten[1].

Unterdessen hatte sich die wöchentliche Zahl der physikalischen Lectionen bei unsern ältesten Zöglingen auf 5 vermindert, welche später durch den neuen Lehrplan des Jahres 1837 auf 4 herabgesetzt wurden; aber seit der Gründung der Realklassen 1774 war für 13- bie 14jährige Knaben ein populärer Unterricht in der Naturlehre eingeführt worden und diese zweckmäßige Einrichtung blieb selbst dann, als jene Realklassen 1807 aufhörten. So entstand der in unserer jetzigen Oberquarta mit wöchentlich 2 Stunden vorgeschriebene Physikunterricht. – Der für Obersexta bestimmte soll allerdings in wissenschaftlicher Form ertheilt werden, gedeiht aber nur dann, wenn er einerseits, den Zweck einer rein technischen Anstalt von dem einer Gelehrtenschule wohl unterscheidend, keine durchgängig gleiche mathematische Vorbildung bei Zöglingen voraussetzt, die großentheils aus verschiedenen Anstalten sich hier zusammengefunden haben, und wenn er andererseits aus dem reichen Umfange der Naturlehre besonders Das heraushebt, was der Bildungsstufe und der künftigen Lebensbestimmung dieser Jünglinge entspricht. So haben in dankbar anerkannter Weise Böckmann, Vater und Sohn, und seit 1821 ihr Nachfolger Gustav Friedrich Wucherer ihre Aufgabe behandelt. Nachdem aber an des Letzteren Stelle 1834 Professor Seeber getreten war, gab die am 12. October 1837 versammelte Lyceumskonferenz ihre schon oft geäußerte Ueberzeugung auch


  1. Karlsruher Lyceumsprogramm 1821. S. 12 ff.