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Sprache unentgeltliche Lectionen erhielten, zuerst durch seinen Kabinetssecretär Johann Christian Griesbach[1], seit 1785 durch dessen Schwager, den Pfarrkandidaten, nachmaligen Hofbibliothekar Hemeling[2]. Als Letzterer 1817 gestorben war, setzte der damalige Lyceumsdirector Zandt, gleichfalls ohne daß die Theilnehmer ein Honorar dafür zu entrichten hatten, diese Lectionen fort, bis er wieder einen besonderen Lehrer ermittelte. Er fand ihn in James Carter, aber nur für die Jahre 1827 bis 1832, und seit Carter’s Abgang ist immer nur zeitweise eine Zahl von Schülern der vier obersten Jahreskurse zusammengetreten, um bei Herrn Flind[3] oder einem andern der hiesigen Privatlehrer Unterricht in dieser Sprache zu suchen, welche auch durch den Schulplan von 1837 nicht zu den allgemein vorgeschriebenen Lehrobjecten gezählt wurde.

§. 51. Der Unterricht in Geographie und Geschichte war noch zu Anfang der mit 1724 eröffneten Karlsruher Zeit nur mit wenigen Stunden bedacht.

Reden wir zuerst von der Geographie, so finden wir sie in den Schulgesetzen von 1725 den ältesten Zöglingen vorgeschrieben, aber nur mit Einer Stunde wöchentlich, erst seit 1763 mit zwei. Um sie machte sich besonders verdient der aus Emmendingen gebürtige, 1773 an unsere Anstalt berufene Hauber, der nämliche, dem wir unser bedeutendstes Stipendium und die Bereicherung unserer Bibliothek verdanken. Ein norddeutscher Gelehrter, Brunn, welcher die Jahre 1783 und 1784 hier zubrachte, sagt in seinen Briefen über Karlsruhe, Seite 186: Hauber hat bei den Exemten zwar nur Geographie, ist aber vorzüglich


  1. Vergl. oben Seite 141. – Im April 1782 setzte Karl Friedrich zu dem Prüfungsbescheide, er wünsche, daß die Exemti die zu ihrem Vortheil errichteten englischen Sprachstunden mehr gebrauchten. – (Lyceumsakten, Prüfungsbescheide dieser Zeit.)
  2. Hemeling gab wöchentlich drei, seit 1806 vier Stunden, jeder der beiden Abtheilungen der Exemten zwei. Er bezog dafür aus der Lyceumskasse jährlich 50, seit 1806 aber 80 Gulden.
  3. Vergl. Lyceumsprogramm 1847, Seite V.