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den zwei obersten Jahreskursen auch durch den Lehrplan von 1837 vorgeschrieben und durch einen Prüfungsbescheid vom 13. Januar 1840 noch andern Klassen empfohlen worden. Ebenso muß unter den Vorträgen der Schüler im Schlußakte, welcher im vorigen Jahrhundert größtentheils lateinisch gehalten wurde, wenigstens Einer in dieser, selbst bei Universitätsfeierlichkeiten jetzt nicht mehr oft gebrauchten Sprache stattfinden und er kommt gewöhnlich der Mehrzahl der anwesenden Gäste zu lang vor. – Auch die in früheren Zeiten so eifrig getriebenen Uebungen im Fertigen lateinischer Verse sind nach und nach auf ein Minimum, zuweilen noch etwas tiefer herabgesunken; ebenso hat der neue Lehrplan von 1837 die im Schematismus der Oberquinta bis dahin der Mythologie gewidmete Stunde aufgehoben, indem er Erläuterungen über diesen Gegenstand zur Dichterlectüre zu ziehen befahl. Schon im Herbst 1824 hatten die 2 wöchentlichen Stunden aufgehört, in welchen Archäologie den Untersextanern vorgetragen wurde.

Das Griechische hatte der Zögling im vorigen Jahrhundert 7, dann 8 Jahre hindurch zu treiben, aber mit einer geringen Zahl von Stunden, welche in einzelnen Klassen blos 2 oder 3, nur zuweilen in den höchsten Jahreskursen wöchentlich 4 betrugen und erst gegen Ende des Jahrhunderts allmählich zu einer beträchtlichen Vermehrung gediehen. Seit 1805 dauerte der griechische Unterricht zwar wieder nur 7 Jahre lang, doch die Summe aller griechischen Wochenstunden blieb auf 32 festgesetzt. Diese Einrichtung währte bis 1835, wo man, um dem bereits erwarteten neuen Lehrplane zu entsprechen, die Gesammtzahl der griechischen Wochenstunden auf 26 beschränkte, den ganzen griechischen Lehrkurs aber auf die Dauer von 6 Jahren[1],


  1. Da vielen Landständen diese Beschränkung, wie sie im Lehrplane von 1837 steht, 1844 nicht genügte und eine weitere Herabsetzung oder Freistellung des Unterrichts im Griechischen nothwendig schien; nahm der Präsident des Ministeriums des Innern, Freiherr v. Rüdt, sich dieses edlen Theils der Jugendbildung mit der Versicherung an, einem solchen Wunsche sei nach Befragung der sachkundigsten Männer nicht [209] zu entsprechen. – Gegen ihn bediente sich ein Mitglied der 2. Kammer, ein evangelischer Pfarrer, des Gleichnisses, wer denn bei der Frage, ob das Branntweintrinken schädlich sei, sich an die Branntweintrinker wende. Karlsruher Zeitung. Beiblatt zum 25. Mai 1844.