Seite:Mittelschule Durlach (Vierordt) 198.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

lesen, freilich aus der Voraussetzung hervorgegangen scheint, diese Schüler seien mit dem Griechischen vertrauter, als es der Fall wirklich ist. Noch im vorigen Jahrhundert, wo das griechische Neue Testament die früheste und in mehreren Kursen die einzige griechische Lectüre ausmachte, war jene Vorschrift viel leichter auszuführen als jetzt, wo der Schüler das Eigenthümliche des neutestamentlichen Idioms weder aus seiner Grammatik, noch aus seinem Wörterbuche, überhaupt erst bei seinem Eintritte in die oberste Klasse und erst in der Religionsstunde kennen lernt, die doch nicht zur Sprachstunde werden darf. Noch bis zum Herbst 1836 hatte ein anderer als der Religionslehrer das Griechische des Neuen Testaments in einer besonderen Stunde wenigstens für die Theologen der obersten Klasse gelehrt, aber mit der Einführung des jetzigen Lehrplanes hörte ein solcher schematismusmäßiger Unterrichtstheil auf.

Für den Besuch des Gottesdienstes wiederholten die Gymnasialgesetze von 1725 die längst bestehende Ordnung, daß die Schüler an jedem Sonn- und Festtage in ihren Klassenlokalien versammelt, verlesen, processionsweise durch die Professoren und Präceptoren in die Kirche und aus derselben in die Schule zurückgeführt werden sollten, wo sie Rechenschaft abzulegen hatten, ob die Predigt mit Aufmerksamkeit angehört worden sei. Nur die Zöglinge der 2 obersten Jahreskurse, die sogenannten Exemten, waren nicht an den Hauptgottesdienst der Stadtkirche gebunden, sondern befugt, statt dessen auch entweder den Hof- oder den Militär-Gottesdienst zu besuchen. Auch die Andachtsübung der Wochentage, bis 1740 Dienstag und Freitag, dann aber blos am Freitag, war Allen vorgeschrieben und im Schematismus stand bis 1797, aber nicht mehr 1798: Die Veneris VIII–IX hora[1] celebrantur sacra publica. Der öffentlichen Katechismuslehre am Sonntag-Nachmittag hatten die noch nicht confirmirten Schüler gleichfalls unter Lehreraufsicht beizuwohnen


  1. Dreißig Jahre früher stand in dem Schematismus sogar: Hora octava ad decimam.