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[1]. Weinbrenner’s Bauplan für den nördlichen Flügel fand noch im Jahre 1818 die höchste Genehmigung und der Bau selbst kam durch öffentliche Versteigerung um den Preis von 41,515 Gulden in Akkord.

Da starb am 8. December des gleichen Jahres Großherzog Karl. Sein Tod war für die Angelegenheit unserer Schulgebäude ein besonderes Unglück.

§. 41. Großherzog Ludwig, welcher von 1818 bis 1830 regierte, befahl gleich im Anfange seiner Regierung, „die Erbauung des zweiten Lyceumsflügels auf sich beruhen zu lassen“[2] und wiederholte diesen Befehl 3 Jahre später, am 2. Mai 1822, obwohl die Lyceumsdirection in jährlichen Klagen theils über den Unwillen der Eltern, deren Söhne blos aus Mangel an Raum nicht promovirt werden konnten, theils über die noch immer zunehmende Schülermenge berichtete, welche im Lyceum und in gemietheten Zimmern der zwei erwähnten Privathäuser zusammengepreßt sitze[3]. Nachdem jedoch diese Schülerzahl


  1. In der Lyceumsstraße Nr. 1 und in der Zähringerstraße Nr. 71. – Das Lehrerpersonal hatte sich in der kurzen Regierungszeit Karl’s wenig verändert. Außer dem oben erwähnten Wechsel in der Direction 1814 bemerken wir in der obersten Klasse, daß als Religionslehrer an die Stelle des verstorbenen Stadtdekans Volz sein Amtsnachfolger Knittel 1813 trat und daß nach Hemeling’s Tod der Lyceumsdirector Zandt 1817 den englischen Unterricht unentgeldlich zu übernehmen anfing. Was die 9 Klassen betrifft, in welche das Lyceum getheilt war, seit man 1817 einzelne Klassen in je zwei getrennt hatte, so lehrten 1818 in der obersten (Prima) außer dem Director Zandt die Kirchenräthe Sander, Hebel, Knittel und Gerstner, die Hofräthe Gmelin und Böckmann und die Professoren Holtzmann und Leuchsenring. Hauptlehrer der Secunda war Holtzmann, der Tertia Professor Doll, der Quarta Professor Petersohn, der Quinta Dr. Marx, der Sexta Wilhelm Stern, der Septima Rath Ruf, der Octava und Nona die Präceptoren Koch und König. Vorstand der Realschule war Professor Kühlenthal.
  2. Staatsministerial-Erlaß vom 27. Mai 1819.
  3. So klagten 2. Sept. 1820 Direction und Lehrer-Conferenz: Aus Mangel an Raum könne man nicht alle nach Unterprima (der jetzigen Untersexta) befähigten Schüler vorrücken lassen und über solche schon oft vorgekommene