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Geheimenrath und Leibarzt, den Exemten, zumal den zur Medicin bestimmten, vorgetragen, für die dazu nöthigen Versuche das Laboratorium der Hofapotheke und ein jährliches Aversum von 40 fl. verwilligt.

Wie Chemie, so kamen auch andere Unterrichtszweige, die im Gymnasium noch niemals Pflege gefunden hatten, während dieser merkwürdigen Periode zur allmählichen Geltung. Literaturgeschichte wurde seit 1764 durch Professor Bouginé den Veteranen vorgetragen. Besonderen Unterricht in der deutschen Sprache ertheilte den Exemten seit 1766 der erwähnte Physiker Böckmann. Dieser merkwürdige, religiöse, klarbesonnene und beredte Lehrer, in dessen Privatvorlesungen Karl Friedrich selbst[1] sehr häufig Zuhörer war, galt nach dem Urtheile eines Fremden, welcher in jener Zeit zwei Jahre lang zu Karlsruhe wohnte[2], nicht blos für einen höchst liebenswürdigen Gelehrten, sondern auch für einen Mann, der unter allen dortigen Gymnasialprofessoren sich die bleibendsten Verdienste um Jugendbildung erwerbe „und ganz gewiß den Badenern unvergeßlich bleiben werde“. Ebenso machte Böckmann auch noch viel später durch die schönen, lichtvollen und inhaltreichen Vorträge, die er den Gymnasiasten über Physik hielt, so ungewöhnlichen Eindruck, daß noch lange Jahrzehende nach seinem 1802 erfolgten Tode seine ehemaligen Zöglinge mit Begeisterung versicherten, auch während ihrer Universitätszeit und später sei ihnen in keiner Wissenschaft ein Vortrag bekannt geworden, den sie an Klarheit und ausgezeichneter Schönheit dem jenes Physiklehrers vollkommen an die Seite stellen könnten. Auf diesem Wege wurde es ihm möglich, seit dem Jahre 1766 viele Jünglinge als freiwillige Zuhörer in besondern Stunden über deutsche Sprache um sich zu versammeln; wenige Jahre darauf wurde diese Lection zum ersten Male in den Schematismus aufgenommen. – Unterricht


  1. Karl Friedrich an der Seite seiner Familie und der höheren Staatsbeamten ließ sich von Zeit zu Zeit durch Böckmann Vorträge über die neuesten Fortschritte der Physik halten.
  2. F. L. Brunn, Briefe über Karlsruhe. Berlin 1791. Seite 182 ff.