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ungefähr bemessen. In Stuttgart standen die entsprechenden Gehalte etwas niedriger, in Heidelberg gleich hoch, in Straßburg und Frankfurt a. M. höher. – Die Gesammtsumme der 10 Durlachischen Gymnasialbesoldungen betrug 1547 Gulden im Jahre 1659, stieg zwar in derjenigen Zeit, in welcher die Klassenzahl wieder auf 6 ergänzt wurde, sank aber besonders unter dem Erbauer von Karlsruhe, welcher das Lehrerpersonal nicht blos verminderte, sondern auch auf die 2 Anstalten in Karlsruhe und Durlach vertheilte. Am Schlusse der 1. Periode bestanden nach dem Tode des Rectors Boye, den man ausnahmsweise mit einem bisher noch nie vorgekommenen Gehalte von 500 fl. aus Jena berufen hatte, die 3 Gymnasialbesoldungen in Karlsruhe aus 826 fl. und die 2 Präceptoren am Durlacher Pädagogium bezogen zusammen 343 fl.; es wurden also damals auf beide Anstalten im Ganzen nur verwendet 1169 fl.

Wie diese Verhältnisse seit Karl Friedrich’s Regierung sich wesentlich verbessert haben und wie es allmählich dahin kam, daß das erst durch diesen Fürsten 1754 gegründete Kapitalvermögen der Anstalt heutiges Tages auf 120,000 fl. gestiegen ist[1]; daß ferner das durch ihn verliehene Druckereiprivilegium allein so viel abwirft, als die frühere Totalsumme der Jahresbesoldungen ausgemacht hat; daß außerdem der Antheil unserer Schule an den Seite 21 erwähnten Straf- und Dispenssporteln der Markgrafschaft mit jährlichen Aversen abgelöst wurde; daß zwar die sehr erhöhten Schulgelder mit einem jährlichen Betrage von etwa 10,000 fl. nicht mehr durch die Lehrer bezogen, aber auf diese Lehrer, jetzt 19 an der Zahl, an Besoldungen und Jahrgehalten


S. 56 die Rede gewesen. – Kleine Geschenke von Eltern ihrer Schüler anzunehmen, war ihnen ausdrücklich erlaubt, auch durch die Schulverordnung vom Juni 1705 cap. XXI, §. 4 wiederholt zugestanden.

  1. Von einem Kapitalvermögen der Anstalt war in der ersten Periode niemals die Rede. Was oben unter dem Namen Fiscus Gymnasii zuweilen erwähnt worden ist, bezeichnete eine Kasse, die ihre nicht bedeutenden Einnahmen jährlich aufbrauchte, unter der Aufsicht des Kirchenrathes stand und im nächsten Paragraph näher zu bezeichnen ist.