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Lehrer, darunter Rector Boye, statt seine Zöglinge sich in freien Antworten ergehen zu lassen, selbst zu viel darein docire; dazu sei das Examen der ungeeignete Ort; Verlegenheit und Versäumniß werde damit mehr aufgedeckt als verborgen. – Ein schriftlicher Prüfungsbescheid erfolgte selten, sondern nach beendigtem Examen blieben die Kirchenräthe, welche dem ganzen Prüfungsakte beigewohnt hatten, in dem Gymnasiumsgebäude zu einer Schlußberathung bei einander, zogen zu derselben den Ephorus und den Rector, resolvirten mündlich über die Promotion aller einzelnen Schülerabtheilungen, selbst der untersten Klassen, so wie über die Entlassung auf die Universität, und forderten zuletzt einen Lehrer nach dem andern vor, um Jedem ihren Beifall oder ihren Tadel oder Beides gemischt zu eröffnen. – Dann feierten eben diese Kirchenräthe nebst dem Ephorus, dem Rector und sämmtlichen Lehrern der ganzen Anstalt in dem großen Auditorium eine gemeinschaftliche Mahlzeit, zu welcher in Folge einer früheren landesherrlichen Anordnung die Speisen jedes Mal aus der fürstlichen Hofküche, der Wein aus der Amtskellerei geliefert wurde[1].


  1. Ephorus Fecht erzählt 1689 in §. 10 seines Manuscripts: „Nach jedem Examen ließen Ihro Durchlaucht dem gesambten Corpori der Kirchenräthe, Professorum und Praeceptorum eine Mahlzeit auß Dero Fürstlichem Schloß in deß Gymnasii auditorium tragen, in 12 guten Trachten und einem feinen Wein auß dem Speicher bestehend. Womit sie nach der arbeith wieder erquicket und zu ferner fleißiger Verrichtung Ihrer Funktion aufgemuntert worden.“ – Mit Fecht’s Erzählung stimmt überein z. B. ein Erlaß vom 30. April 1673: Der Amtskeller wird hiermit ermächtigt, in Folge des nun gehaltenen Examinis nebst Promotionibus auf morgige Mahlzeit das übliche Quantum guten alten Weines und vom Hofbeck 20 Semmel nebst 20 einpfündigen Laiblin dem Oeconomo Samuel Beyerbeckh verabfolgen zu lassen. (Generallandesarchiv, Fascikel Durlach, Studien 1655 ff., 93. Pièce.) – Das in diesem Erlasse von 1673 angegebene Quantum Wein ließ ich hier weg, da ich es mir, als ich den genannten Fascikel vor vielen Jahren excerpirte, wohl aus Versehen zu kolossal (mit 1 Ohm und 2 Vierteln; das wären 88 neubadische Maaße) notirt habe und empfehle die Correctur meinem Nachfolger.