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wurde, als schliefen die Schüler ein.“ – Der Besuch von Seiten der Eltern und übrigen Verwandten war in der Regel ziemlich zahlreich. Nicht selten beehrten auch die Landesherren, besonders oft Friedrich VI. und VII., und ihre Prinzen die Prüfung mit ihrer Gegenwart, zuweilen in Begleitung vornehmer Gäste, unter welchen Fecht aus seiner Zeit den Markgrafen von Anspach und den Grafen Starhemberg, Commandanten von Philippsburg, Sohn des berühmten Vertheidigers von Wien, mit besonderem Vergnügen erwähnt.

Die Promotionen aller Klassen wurden auf Grund der durch die Lehrer schon vorher eingereichten Vorschläge und mit Berücksichtigung dessen, was, zumal von Seiten der beanstandeten Schüler, in den schriftlichen und mündlichen Leistungen bei dem Examen zu Tage gekommen war, durch den Kirchenrath im Vereine mit dem Ephorus entschieden. Dabei haben sich von jeher, so klagt Fecht §. 23 seines Manuscriptes, viele Eltern Mühe gegeben, daß ihre Söhnchen „geschwind von einer Klass zur andern und jung ad lectiones publicas kommen sollten, obwohl solch präcipitirte Promotiones oft Beiden zum Nachtheil gereichten.“ – Die Entscheidung darüber, mündlich durch die Kirchenräthe gefaßt, verkündigte der Rector in dem Schlußakte, welcher daher actus progressionum hieß, und mit Musik und Gesang der Schüler sowohl eröffnet, als auch beschlossen zu werden pflegte. Nachdem der Rector die Namen der Promovenden verlesen und diejenigen Schüler, welche Prämien erhalten solten, aufgefordert hatte, an sein Katheder zu treten, um die durch landesherrliche Gnade verwilligten Preismünzen in Empfang zu nehmen, folgten Vorträge älterer Zöglinge, besonders derjenigen, durch welche die Bitte um Erlaubniß zum Universitätsbezug zwar eingereicht, aber noch keine öffentliche Disputation gehalten worden war, also nun auch die weitere vorgeschriebene rhetorische Abiturienten-Probe mit einer Valedictionsrede abgelegt werden mußte.

Der in andern Anstalten jener Zeit übliche „Valet-Schmaus“ war in Durlach streng verboten. – Was die von Badenern am