Seite:Mittelschule Durlach (Vierordt) 092.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

solchen Familien untergebracht werden, die dem Rector als gottesfürchtige und achtbare Leute bekannt waren und sich verpflichteten, ihm von Zeit zu Zeit Bericht als Fürsorger zu erstatten.

Als äußerliche Auszeichnung der Schüler vor den Knaben der Stadtschule war auch zu Durlach, von 1586 an, der Mantel vorgeschrieben, in welchem sie zur Schule zu kommen, überhaupt öffentlich zu erscheinen hatten. Da er erst mit dem Schlusse der Gymnasialjahre beseitigt werden durfte, so war er für die zwei obersten Jahreskurse eine Last, der sie sich unter Berufung auf ihren Namen Studiosen gerne zu entledigen suchten. Dagegen kämpfte die Oberbehörde und schrieb auch in den Gesetzen von 1705 (Cap. XVII, §. 1) vor: Studiosus palliatus tam in gymnasio quam extra illud incedat. – Aber Boye, 1715 Rector geworden, hielt nicht mehr darauf und nun brachten Viele ihre bisher unter dem Mantel bedeckt gebliebenen Bücher und Schriften nur noch insoweit zum Unterricht mit, als es äußerlich unbemerkt in den Taschen geschehen konnte. Auch nach seinem 1724 erfolgten Tode überließ man es den Eltern, ob sie ihren Söhnen den kostspieligen Mantel anschaffen wollten, der nun unter allen Schulbesuchern allmählich verschwand.

Noch viel länger dauerte aber die Widersetzlichkeit in Bezug auf das Degentragen. Dieses Recht begann erst mit der Immatrikulation auf der Universität. So war es schon in der Zeit, als das Durlacher Gymnasium gegründet wurde; doch allmählich machten die sogenannten Studiosen desselben gleichfalls Anspruch darauf. Zwar auch durch die Schulgesetze von 1705 wurde ihnen das Verbot wiederholt, in oder außerhalb des Gymnasiums mit dem Degen zu erscheinen, und eine Ausnahme blos dann erlaubt, wenn sie einige Meilen weit über Feld reisten; aber mit dem Beisatz, die adeligen Studiosen betreffe dieses Verbot nur in der Kirche und Schule. Wer in die beiden Letzteren dennoch seinen Degen mitbrachte, büßte es noch unter Bulyowsky’s Prorectorat mit drei Tagen Carcer. Dagegen sein Nachfolger Boye ließ es allen, auch den bürgerlichen Studiosen