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und hielt zugleich den evangelischen Gottesdienst in der Stadt und in den benachbarten Pfarrorten, deren Geistliche während der Kriegsdrangsale theils vertrieben, theils umgekommen waren. Als der römische König Ferdinand III., Sohn des damals regierenden Kaisers, im Sommer 1636 sein Hauptquartier in dem Schlosse zu Durlach aufschlug und seine Feldkanzlei in dem Gymnasialgebäude unterbrachte, erhielt die Anstalt wenigstens einen Schutzbrief vom 21. Juli 1636, der sie von künftiger Einquartierung befreien sollte[1]; aber in Folge der zahlreichen Kontributionen und der immer neuen plündernden Durchzüge stieg der Mangel und die Theurung in der ganzen Gegend zuweilen auf einen solchen Grad, daß Weininger mit seiner Familie schon 1636, noch mehr im Juni 1639 dem Hungertode nahe stand und nur durch die Mildthätigkeit seiner Straßburgischen Freunde sein Leben zu fristen vermochte.[2] Das Kloster Gottsau, auf dessen Einkünfte das Gymnasium fundirt war, hatten oberschwäbische Benedictiner schon seit 1630 wieder besetzt, die zwar durch die Schweden 1632 wieder verjagt, aber 2 Jahre später durch die Nördlinger Schlacht abermalige Besitzer desselben geworden waren, sich jedoch selbst oft in bitterer Noth befanden,


  1. Aus Eisenlohr’s Manuscr. S. 517 ff. hat Sachs in seiner Einleitung IV, 552 ff. und in seinen Beiträgen S. 50 ff. diesen Salvaguardia-Brief vollständig abdrucken lassen.
  2. Weininger’s Brief vom 13. Juni 1639 an die Straßburger theol. Facultät und das Schreiben der Letzteren 29. Juni 1639 an Markgraf Friedrich V. bei Eisenlohr S. 523 ff. – Wie es mit den wenigen Schülern des Gymnasiums damals aussah, läßt sich aus dem Schicksale des Felder’schen Stipendiums abnehmen. Der Bruderssohn des Gründers sollte es seit 1631 genießen, zog aber um’s Jahr 1639 wegen abermaliger Hungersnoth vom Gymnasium fort, gab das Studiren auf und starb später als Schulmeister in Ihringen. Da er einen großen Theil seines Kostgeldes dem Stadtschreiber Mylius zu Durlach noch schuldete, so verschaffte dieser den ferneren Bezug des Stipendiums, soweit die Zinsen beizubringen waren, seinem eigenen Sohne von 1640 an. (Gen.L.Archiv. Fasc. Baden-Durlach, Felderstipendium 1657.)