Seite:Miscellaneen (Journal von und für Franken, Band 4, 3).pdf/9

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Diverse: Miscellaneen

neue Censurcollegium zu verfassen. Dieß ist nun geschehen, und eine Instruction abgefaßt worden, welche zur Absicht hat, alle Bücher und Schriften, welche die drey im Teutschen Reiche herrschenden Religionen anfeinden, oder die Ruhe im Staate zu stören, Empörung, Aufruhr, Mißvergnügen und Zwietracht zu verursachen trachten, zu unterdrücken, und deren Verbreitung nach Möglichkeit zu hindern. Auf dem platten Lande ist der Verkauf aller Bücher verboten, Kalender, Gebetbücher und ökonomische Schriften ausgenommen, über deren Verkauf die geistlichen und weltlichen Vorsteher genaue Aufsicht zu halten haben, damit keine schlechte, vornämlich aus Baiern und Schwaben herkommende, ascetische Bücher[1] mehr verkauft, sondern dem Landvolk gute Erbauungs-Bücher in die Hände gebracht werden. Bücher und Schriften, die im Lande selbst verfaßt werden, müssen dem Censurcollegium vorgelegt werden, um von demselben das Imprimatur zu erhalten. In Ansehung auswärtiger Bücher sind die Buchhändler angewiesen, von Messe zu Messe ihre Katalogen dem Centurcollegium zu übergeben, welches darauf zu sehen hat, daß kein schädliches Buch von denselben verkauft werde, und daß andere, als in dem Katalog angezeigt sind, in den Buchhandlungen


  1. Vermuthlich wird diese Censur sich auch auf einheimische Producte dieser Art erstrecken, z. E. auf das 1789 wieder neu gedruckte Christkatholische neuvermehrte Gesangbüchlein, das der Religion nicht zur Ehre gereicht. d. H.
Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Miscellaneen in: Journal von und für Franken, Band 4. Raw, Nürnberg 1792, Seite 383. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Miscellaneen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_4,_3).pdf/9&oldid=- (Version vom 12.9.2022)