Seite:Miscellaneen (Journal von und für Franken, Band 3, 4).pdf/10

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Diverse: Miscellaneen

die nicht ganz verdorbenen Mädchen, welche wegen ihrer Armuth und Unvorsichtigkeit in Befriedigung sinnlicher Triebe eingesperret werden, nach ihrer Entlassung nur desto schlimmer und erst eigentlich lasterhaft sind. Wenn in Zucht- und Arbeitshäusern die Sträflinge in steter Gemeinschaft leben, so entstehet bald unter ihnen eine vertrauliche und redselige Mittheilsamkeit ihrer bösen Thaten und Besinnungen. Die Spitzbübereyen, welche der eine noch nicht weiß, und auf welche er vielleicht in seinem ganzen Leben nicht verfallen wäre, lernt er noch von dem andern bösartigeren Mitgenossen seiner Gefangenschaft. Durch das stete Zusammenleben in Einem Zimmer höret auch die Einsperrung für die rohen ungebildeten Menschen gar bald auf, eine so quaalvolle Strafe zu seyn, als sie es in der Einbildungskraft freyer und cultivirterer Menschen scheinen mag. Dulce est malorum habere socios, ist ja eine bekannte Erfahrungswahrheit. Nach der Verschiedenheit der Verbrechen sollte auch die Strafe während der Gefangenschaft verschieden seyn. Alle Sträflinge im Zuchthause zu Wirzburg haben ohne Unterschied einerley Kost und Bett, und beydes oft besser in ihrem Gefängnisse, als sie es ausser demselben hatten. Für den ehemahligen Lieutenant Baron von Thüna ist daher in jeder Rücksicht die Zuchthausstrafe härter, als sie es für manchen andern Landstreicher oder ganz rohen Menschen ist.

.

Wenn ferner die Sträflinge nur die täglich geforderte Arbeit liefern, und aus Mangel an Gelegenheit

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Miscellaneen in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 508. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Miscellaneen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_3,_4).pdf/10&oldid=- (Version vom 13.9.2022)