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Lit. (i) Geschriebene, so wird er bey nochmahliger Durchlesung seiner Apologie das Unbequeme und Zweydeutige dieses Ausdrucks wohl bemerken können. In Apologien muß man sich vorzüglich bestimmt ausdrücken.

2) vertheidigt sich der Herr P. Prior gegen Behauptungen, die in der Note (i) gar nicht vorkommen. Er versichert nämlich ein unbefangenes Publicum:

„Daß die Bildniß des sogenannten Prager Kindleins bey den P. P. Reuerern so alt als ihre Kirche und ihr Kloster sey. Nur das Behältniß, worin es ohne alles Gepränge und ohne Anathemen aufbewahrt war, sey im Jahr 1774 durch einige ansehnliche Freunde des Klosters ganz neu und einfach verfertiget worden.“

Hatte denn Jemand von dem Jesus-Kinde bey den P. P. Reuerern, weder im erstern, noch im andern Fall, das Gegentheil behauptet? Es heißet ja nur: daß bey den Ursuliner Klosterfrauen auch neuerer Zeit ein Jesus-Kind ausgestellt worden sey, und daß dahin mehr Zugang entstanden sey, wodurch die Eifersucht der P. P. Reuerer rege geworden; weil sich diese Frauen besser auf den Putz des Kindleins verstanden hätten. Herr P. P. hat also den Verfasser mißverstanden, oder er widerlegt, um widerlegt zu haben. – Es gibt vielleicht Fälle, wo es schon genug ist, sagen zu können: wir haben ihn widerlegt, um das Geschreib,

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Diverse: Miscellaneen in: Journal von und für Franken, Band 2. Raw, Nürnberg 1791, Seite 484. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Miscellaneen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_2,_4).pdf/11&oldid=- (Version vom 1.8.2018)