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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 9

Bernstein eingeschlossen und wohlerhalten gefunden werden, und Cupressoxylon Kraus, deren Stämme in der Kreide anzutreffen sind. Die Familie der Abietineen ist vertreten durch Abies Tourn., Pinus Lk., Larix Lk., Cedrus Lk., Abietites Dunk. und Pinites Lindl. et Hutt., welche in zahlreichen Arten in Überresten, zumal in oft wohlerhaltenen und manchmal sehr umfangreichen Stämmen, minder häufig in Blättern und Zapfen in den tertiären, zum Teil auch schon in sekundären Schichten vorkommen; Araucarites Sternb., in Form von Blättern und Zapfen, in der Kreide und in Tertiärschichten vorkommend; auch schon in Steinkohlenschichten finden sich Koniferenstämme mit dem Bau von Araukarien (Araucarioxylon Kraus). Die Gattungen Walchia Sternb. und Voltzia Brongn. (s. Tafel „Triasformation II“) treten bereits in der Dyasformation auf. Zu den Gnetaceen endlich gehört die fossile Gattung Ephedrites Göpp., von welcher sich Reste im Bernstein eingeschlossen finden. Vgl. Endlicher, Synopsis coniferarum (St. Gallen 1847); Henkel und Hochstetter, Synopsis der Nadelhölzer (Stuttg. 1865); Parlatore, Coniferae (in De Candolles „Prodromus“, Bd. 16); Strasburger, Die K. und die Gnetaceen (Jena 1872); Gordon, Pinetum, a synopsis of all the coniferous plants (neue Ausg., Lond. 1879).

König (griech. basileus, lat. rex, franz. roi, altdeutsch chunig, kuning, angelsächs. cyning, cyng, engl. king, v. got. chuni, „Geschlecht“; tschech. král, poln. król, russ. korólj, ungar. király, letztere Ausdrücke v. lat. Carolus, d. h. Karl d. Gr.), in ältester Zeit Titel des Stammesoberhaupts bei den meisten Völkern. Die königliche Macht war damals unbeschränkt und umfaßte das Amt des obersten Priesters, Richters und Feldherrn. Im Orient entwickelte sich daraus die unbedingte Verfügung über Eigentum und Leben der Unterthanen (der asiatische Despotismus), während bei andern Völkern, wie z. B. bei den Griechen, das Recht des Königs auf der Achtung beruhte, die er sich zu erwerben wußte, und mild und väterlich ausgeübt wurde (patriarchalisches Königtum). Ursprünglich beschränkte sich die Herrschaft des Königs auf einen Stamm, eine Nation, und in diesem Sinn werden auch die Beherrscher von Völkerstämmen in Asien und Afrika Könige genannt. In Europa führen jetzt den Königstitel die Beherrscher größerer, unabhängiger Monarchien. Im Mittelalter übte der deutsche Kaiser, später der Papst das Recht aus, Könige zu ernennen, wie denn namentlich die Herzöge von Böhmen und Polen diesen Titel erhielten. Erst Friedrich III., Kurfürst von Brandenburg und Herzog von Preußen, ernannte sich selbst aus eigner Machtvollkommenheit 18. Jan. 1701 zum K. von Preußen. Auch Napoleon I., der in allem das von Karl d. Gr. gestiftete römische Reich nachzuahmen suchte, hat neue Königreiche geschaffen. So entstand 1801 ein Königreich Etrurien aus dem vormaligen Großherzogtum Toscana; 1805 ernannte sich Napoleon I. selbst zum K. von Italien und 1806 seine Brüder Joseph und Ludwig zu Königen von Neapel und Holland. In demselben Jahr entstanden die Königreiche Bayern und Württemberg und im folgenden die Königreiche Sachsen und Westfalen. Auch die alte Sitte der deutschen Kaiser, noch bei Lebzeiten ihre Nachfolger zu römischen Königen zu ernennen, erneuerte Napoleon I. Etrurien und Holland wurden zwar bald von Frankreich verschlungen, Westfalen durch Deutschlands Erhebung als Königreich vernichtet. Dagegen entstanden nach Napoleons I. Sturz das Königreich der Niederlande und das Königreich Hannover; an die Stelle des Königreichs Italien trat, unter österreichischer Oberherrschaft, das Lombardisch-Venezianische Königreich, das 1866 mit Italien vereinigt wurde, und das Königreich Illyrien, welches aus den illyrischen Provinzen gebildet wurde. In neuerer Zeit entstanden die Königreiche Belgien, Griechenland und Italien; neuerdings haben die Fürsten von Rumänien (14./26. März 1881) und von Serbien (6. März 1882) den Königstitel angenommen. So führen nun in Europa diesen Titel die Monarchen von folgenden Staaten: der Kaiser von Österreich als Titularkönig von Jerusalem, ferner als wirklicher (apostolischer) K. von Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien; der Kaiser von Rußland als K. von Moskau, Kasan, Astrachan, Polen, Sibirien und des taurischen Chersones; der K. von Portugal, zugleich als K. von Algarve, diesseit und jenseit des Meers in Afrika; der K. von Spanien mit dem Titel eines Königs von Kastilien, Leon, Aragonien, beider Sizilien, Jerusalem, Navarra, Granada, Toledo, Valencia, Galicien, Mallorca, Sevilla, Sardinien, Cordova, Corsica, Murcia, Jaen, Algarve, Algeciras, Gibraltar, der Kanarischen Inseln, des westlichen und östlichen Indien, der Inseln und des festen Landes jenseit des Weltmeers; der K. der Niederlande; der K. von Italien mit den Nebentiteln K. von Cypern und Jerusalem; der K. von Württemberg; der K. von Bayern; der K. von Sachsen; der K. von Preußen; der K. (die Königin) von England mit dem Titel K. (Königin) des vereinigten Königreichs Großbritannien (England und Schottland) und Irland und seiner Kolonien und Dependenzen in Europa, Asien, Afrika, Amerika und Australien, Kaiser (Kaiserin) von Indien; der K. von Dänemark mit dem Beititel eines Königs der Wenden und Goten; der K. von Schweden und Norwegen mit demselben Nebentitel; der K. von Griechenland (K. der Hellenen); der K. der Belgier; der K. von Rumänien und der K. von Serbien. Die Könige führen den Titel „Majestät“ und genießen gewisse das Zeremoniell betreffende Vorrechte, welche die Diplomatik unter dem Namen der königlichen Ehren (honores regii, honneurs royaux) befaßt, so insbesondere das Recht, eine Königskrone im Wappen zu führen. Seit der Aufhebung des Wahlkönigtums in Deutschland und in Polen ist die Würde des Königs eine erbliche. Früher wurden die Könige bei ihrer Thronbesteigung gesalbt, jetzt ist an die Stelle dieser Weihe eine feierliche Krönung (s. d.) getreten oder jede äußere Zeremonie weggefallen. Vgl. v. Sybel, Die Entstehung des deutschen Königtums (2. Aufl., Frankf. 1881); Wittmann, Das altgermanische Königtum (Münch. 1854); R. Köpke, Die Anfänge des Königtums bei den Goten (Berl. 1859); Dahn, Die Könige der Germanen (Würzb. 1861–71, 6 Tle.); Schulze, Hausverfassung und Hausgesetze des preußischen Königshauses (Jena 1883). – K. heißt auch die Hauptfigur im Schachspiel, ein Bild der Spielkarten etc.

König (Metallkönig, Regulus), das beim Probieren der Erze erfolgende Metall, auch der beim Schmelzen von Metallverbindungen mit reduzierenden Körpern im Tiegel erhaltene Metallklumpen. Der beim Verschmelzen geschwefelter Kupfererze im Flammofen erzeugte Rohstein führt wohl den Namen Regulusmetall (s. Kupfer).

König, 1) Friedrich, der Erfinder der Schnellpresse, geb. 17. April 1774 zu Eisleben, erlernte in der Breitkopf u. Härtelschen Offizin zu Leipzig 1790 bis 1794 die Buchdruckerkunst, hörte daselbst aber

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 9. Bibliographisches Institut, Leipzig 1887, Seite 1014. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b9_s1014.jpg&oldid=- (Version vom 23.5.2022)