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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 9

Spanien.
Kolonien: QKil. QMeil. Bevölk. Jahr
Philippinen 293726 5334,0 5745116 1879
Suluinseln 2456 44,6 75000
Asien: 296182 5378,6 5820116
Presidios in Marokko 35 0,6 12170 1884
Kanarische Inseln 7273 132,0 304326 1884
Fernando Po, Annobom, Corisco, Eloby und das Territorium von San Juan 2200 40,0 68656 1885
Afrika: 9508 172,6 385152
Cuba 118833 2158,0 1521684 1880
Puerto Rico 9315 169,0 754313 1880
Amerika: 128148 2327,0 2275997
Marianen 1140 20,7 8665 1877
Karolinen 700 12,7 22000
Palau 750 13,6 14000
Australien: 2590 47,0 44665
Spanische Kolonien: 436428 7925,2 8525930

Außerdem gehört Spanien noch an der Südwestküste von Marokko der Hafen Ifni oder Santa Cruz de Mar Pequena, den es bereits 1507–27 besessen, und dessen Besitz ihm der mit Marokko 1860 geschlossene Friede abermals zugesichert hatte. Es hat davon aber erst kürzlich Besitz ergriffen, ebenso wie von der Westküste der Sahara zwischen Kap Bojador im N. und Kap Blanco im S., wo einige Fischereistationen von Spaniern seit längerer Zeit bestehen.

Dänemark.
Kolonien: QKil. QMeil. Bevölk. Jahr
Grönland 88100,0 1600,0 9781 1883
Ste.-Croix 218,3 4,0 18430 1880
St. Thomas 86,2 1,6 14389 1880
St. John 54,4 1,0 944 1880
Summa: 88459,0 1606,6 43544
Italien.
Assabbai 632,0 5,5 1303 1881

Das Gebiet von Assab steht unter der vollen Souveränität Italiens. Außerdem beansprucht Italien den ganzen Küstenstrich am Roten Meer von Massaua bis zur Straße Bab el Mandeb, wo es an die französische Kolonie Obok stößt, mit den Hafenplätzen Edd, Hamfilah und der Gruppe der Dahlakinseln. Militärisch besetzt sind seit 1885 Beilul, Arafali, Makalille, Arkiko, ferner Massaua und eine Anzahl Posten in der Umgebung und auf der Straße nach Abessinien. Das Sultanat Raheita südlich von Assab steht unter italienischem Protektorat, ebenso Hauakil, Mader, Edd.

Deutschland.

Die in den Jahren 1884–1886 unter deutschen Reichsschutz gestellten Gebiete in Afrika und Ozeanien werden teils unmittelbar durch einen Gouverneur und durch Reichskommissare regiert, teils durch Beamte der betreffenden Gesellschaften. Zu der ersten Kategorie gehören sämtliche deutsche Erwerbungen an der westafrikanischen Küste, zu der zweiten Ostafrika und die Nordostküste Neuguineas nebst dem Bismarck- (Neubritannia-) Archipel und die nördlichen Salomoninseln.

I. Kronschutzgebiete.

Togo, an der Sklavenküste von Westafrika (s. Karte bei ‚Guinea‘) zwischen 1°10′ (New Sierra Leone) und 1°30′ östl. L. v. Gr. (Gum Koffi), im S. vom Golf von Guinea bespült, im N. noch nicht abgegrenzt, mißt ca. 1300 qkm (23,6 QM.) und hat etwa 40,000 Einw., durchweg Neger, die an der Küste ausschließlich Handel treiben, im Innern kunstreiche Gefäße, Leder und Zeuge fertigen. Auf dem schmalen Küstenstreifen am Meer liegen die Handelsplätze Lome, Bagida und Porto Seguro, an der sich dahinter ausbreitenden großen Lagune die Hauptstadt Togo mit 3000 und das heilige Be mit 2000 Einw. Das Gebiet wurde Ende 1884 unter deutschen Schutz gestellt, der deutsche Reichskommissar hat seinen Sitz in Bagida.

Camerun oder das Guineagebiet (s. das Textkärtchen, Bd. III, S. 758) wurde 14. Juli 1884 unter deutschen Sehutz gestellt; es erstreckt sich an der Bai von Benin vom Rio del Rey im N. bis zum Campofluß im S. Nach dem Innern zu ist die Grenze des Gebiets nur insoweit bestimmt, daß dieselbe im N. vom Rio del Rey ziemlich nördlich zum Altcalabar läuft und ihn gerade da trifft, wo er aufhört, schiffbar zu sein, und sich dann in nordwestlicher Richtung zum Binuë bei Jola fortsetzt. Im S. bildet zuerst der Campofluß, dann der 2.°5′ nördl. Br. die Grenze. Über das Gesamtareal lassen sich keine Angaben machen, da die Ausdehnung des Gebiets nach O. nicht bestimmt ist. Der Sitz des Gouverneurs ist am Camerunfluß, an dem verschiedene Ortschaften liegen (vgl. Camerun), und in welchem sich der ganze Verkehr konzentriert. Die Mündung des Flusses wird regelmäßig von zwei Dampferlinien angelaufen. Bisher ist noch wenig mehr als die Küste bekannt, doch wird das Gebiet gegenwärtig von Reichs wegen durch Dr. Zintgraff und die Leutnants Kund und Tappenbeck erforscht. Die Handels- und Plantagengesellschaft (Wörmann) sucht das Gebiet wirtschaftlich auszubeuten.

Deutsch-Südwestafrika (s. Karte „Südafrika“, beim Artikel ‚Kapland‘), zwischen dem Cunene und dem 17.°40′ südl. Br., dann dem Okovango im N. und dem Oranjefluß im S., wird im O. begrenzt vom 20.° östl. L. v. Gr. bis dahin, wo derselbe den 22.° südl. Br. schneidet. Weiterhin ist die Ostgrenze unbestimmt. Es umfaßt Groß-Namaqualand, Damaland und Ovampoland, im O. das große Gebiet des Omaheke oder Sandfeldes, eines ebenen Hochlandes, das mit Gras, auch mit Büschen und Bäumen bewachsen ist und in der Regenzeit viele Teiche aufweist. Zu diesem Gebiet gehören außer dem Besitztum der Südwestafrikanischen Kolonialgesellschaft, dem Lüderitzland, noch die Burenansiedelung von Grootfontain (früher Upingtonia) im N., Hereroland mit der Hauptwerft Okahandja, dem Sitz Mahareros, die Bastards auf Rehoboth, die Rote Nation auf Hoachanas, die Nama von Berseba und die Nama von Bethanien, ein Gesamtareal von 600,000 qkm (19,897 QM.), dessen Bevölkerung aber nur auf 300,000 Seelen geschätzt

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 9. Bibliographisches Institut, Leipzig 1887, Seite 954d. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b9_s0954d.jpg&oldid=- (Version vom 22.4.2024)