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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 8

Kleiderladen, mehreren Apotheken etc. die mustergültige Einrichtung, nach welcher in der letzten Zeit in Belgien manche Konsumvereine, meist Bäckereien, unter den Arbeitern gegründet wurden. Vor der Arbeiterbewegung kamen nur wenige Neugründungen von Genossenschaften zu stande, die bestehenden fristeten ein kümmerliches Dasein.

K. E. in Halle. Zur weitern Aufklärung über die in den Artikeln „Appenzell“ und „Glarus“ erwähnte Landsgemeinde diene Ihnen folgendes. Man nennt so die aus den mittelalterlichen Gaugerichten hervorgegangene, in den altschweizerischen Berg- und Hirtenkantonen Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus und Appenzell noch bestehende Institution, daß sich alljährlich, gewöhnlich am Maisonntag, die sämtlichen stimmfähigen Landesangehörigen, „die getreuen lieben Landsleute“, auf dem Landsgemeindeplatz versammeln, um die Landesangelegenheiten zu entscheiden und für das laufende Jahr die Landesbehörden zu bestellen. Die Versammlung beginnt mit dem feierlichen Aufzug, unter Vortragung des Banners; auf dem „Stuhl“, einem erhöhten Sitz, nehmen Landammann und Rat Platz; die Menge sammelt sich dicht gedrängt um diese Bühne. Die Geschäfte, welche der Landsgemeinde vorliegen, bestehen gewöhnlich in der Abnahme der Landesrechnung, in der Beratung und Abstimmung über Gesetzesvorlagen und Initiativvorschläge sowie in den alljährlich wiederkehrenden Wahlen. Die Abstimmung geschieht durch Aufheben der rechten Hand; dieses „Handmehr“ entscheidet. Ist das Ergebnis zweifelhaft, so wird die Abstimmung wiederholt, und es entscheidet, nötigen Falls unter Beizug weiterer „Landsleute“, die Landesbehörde, auf welche Seite das Mehr gefallen sei.

Schiller hat in der Rütliszene seines „Wilhelm Tell“ ein getreues und ansprechendes Abbild einer Landsgemeinde in verkleinertem Maßstab gezeichnet. Die wirkliche Landsgemeinde gewährt ein imponierendes Schauspiel. Da steht, um die Landesväter versammelt, die festlich gekleidete Gemeine des Hirtenlandes und übt in gehobener Stimmung, aber in Ruhe und Würde die Rechte eines souveränen Volkes; der Landammann spricht vom „Stuhl“ herab, im Ton des echten Volksredners, oft mit packender Gewalt, zu der versammelten Menge, und aus dieser selbst lassen sich die Ansichten des schlichten Landmanns in längerer oder kürzerer Äußerung vernehmen. Nur in aufgeregten Zeiten gehen die Wogen der Volksstimmung höher; selten jedoch kommt es zu förmlicher Störung. Das Hirtenvolk hängt mit zäher Liebe an der althergebrachten Institution; nur Schwyz ist nach dem Sonderbundskrieg von 1847 zum Repräsentativsystem der größern Kantone übergegangen, hat jedoch seither, wie diese selbst, dem alten Geiste durch Einführung des Referendums (d. h. Abstimmung in den einzelnen Gemeinden) sich wieder genähert.

Gutsbesitzer Hermann E. auf Gr.-S. Nach dem im „Archiv für Anthropologie“ erstatteten Gesamtbericht des Professors Dr. Virchow über die von der Deutschen anthropologischen Gesellschaft veranlaßten Erhebungen über die Farbe der Haut, der Haare und der Augen der Schulkinder in Deutschland lassen sich die Ergebnisse dieser Statistik dahin zusammenfassen: daß in einem großen Gebiet von Zentraleuropa zwei Varietäten des europäischen Menschen überall nebeneinander wohnen und die ethnischen Einheiten, die Völker, vom rassenanatomischen Standpunkt aus betrachtet, ein kompliziertes Gemisch mindestens zweier Varietäten und ihrer Mischlinge sind. Die Statistik umfaßt 6,758,827 Schulkinder. Darunter waren jüdische 75,377 = 1,1 Proz. Von der Gesamtzahl gehörten dem blonden Typus 2,149,027 = 31,80 Proz., dem brünetten Typus 949,822 = 14,05 Proz., den Mischformen 3,659,978 = 54,15 Proz. an. Mehr als die Hälfte aller Schulkinder fiel also den Mischlingen zu. Der Rest von 46 Proz. verteilt sich in der Weise, daß etwa 2/3 dem rein blonden und 1/3 dem brünetten Typus angehörten. Von besonderm Interesse ist, daß die territoriale Verbreitung dieser beiden Haupttypen ziemlich genau den geographischen Grenzen von Nord-, Mittel- und Süddeutschland entspricht. Von dem rein blonden Typus entfallen auf Norddeutschland 43,3–33,6, auf Mitteldeutschland 32,5–25,3 und auf Süddeutschland 24,5–18,4 Proz. Aus der Statistik geht ferner hervor, daß die Blonden nicht nach Osten abnehmen, sondern nach Süden und Westen, Die Provinz Posen zeigt fast dieselbe Zahl (36,2 Proz.) wie die Provinz Sachsen. Schlesien steht in dem gleichen Rang mit der Rheinprovinz, und Hessen-Nassau nimmt erst die neunte Stelle ein. Diejenigen Länder, welche mehr als 35 Proz. Blonde zählen, bilden ein zusammenhängendes Gebiet, welches den ganzen Norden Deutschlands umfaßt. Bremen, Oldenburg, Westfalen, Waldeck, Hannover, Braunschweig, Schleswig-Holstein, Provinz Sachsen, Lübeck; beide Mecklenburg, Brandenburg, Pommern, Preußen, ja sogar Posen differieren untereinander nur um 8 Proz. In dem eigentlichen Mitteldeutschland, Rheinprovinz, Hessen, Nassau, beide Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß jüngere Linie, Königreich Sachsen, Anhalt, Koburg-Gotha, zeigen die Blonden schon geringere Prozentsätze (25 Proz.), und in Süddeutschland haben Württemberg 24,5, Baden 24,3, Bayern 20,4, Elsaß-Lothringen 18,4 Proz. Blonde. Es ergibt sich hieraus, daß der größere Teil der Länder und Provinzen aus der südlichen Zone von Mitteldeutschland genau genommen mehr der süddeutschen als der norddeutschen Art entspricht. Die Mainlinie hat also eine nicht abzuleugnende anthropologische Bedeutung, nur daß sie in Thüringen eine gewisse Strecke über das Nordufer des Flusses hinaufreicht; während in Württemberg, Baden und Elsaß das Verhältnis ein sehr homogenes ist, zeigt Bayern hingegen große Gegensätze. Niederbayern weist den geringsten Bestand, 14,7 Proz., an Blonden auf, dann folgen Oberbayern mit 16,9, die Oberpfalz mit 18,2, Schwaben mit 19,8 und Mittelfranken mit 22,2 Proz. Von dem brünetten Typus entfallen auf Norddeutschland 6,9–11,2, auf Mitteldeutschland 11,1–14,7 und auf Süddeutschland 15,4–25,2 Proz. Die Frequenz der Brünetten in den einzelnen Ländern und Provinzen steht somit im allgemeinen in einem umgekehrten Verhältnis zu der der Blonden. Von den gezählten 949,822 brünetten Schulkindern entfallen auf das Königreich Preußen 480,678, auf das übrige Deutschland 469,144.




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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 8. Bibliographisches Institut, Leipzig 1887, Seite 1028. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b8_s1028.jpg&oldid=- (Version vom 17.7.2021)