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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 8

(das. 1776). Friedr. Voigts benutzte dies einfache Dichterleben als Stoff zu einem Roman: „H., ein Roman“ (Hannov. 1844). Vgl. Ruete, H. Sein Leben und Dichten (Guben 1883).

2) Hermann, Dichter, Großneffe des vorigen, geb. 4. Nov. 1828 zu Ülzen im Hannöverschen, studierte von 1849 an in Göttingen Theologie, bekleidete dann Pfarrstellen zu Hoyershausen bei Alfeld und zu Holtensen bei Hannover und wirkte seit 1863 als Pastor an der St. Johanniskirche zu Hannover, bis er 1882 in den Ruhestand trat. Er veröffentlichte die Gedichtsammlungen: „Lieder und Balladen“ (Hamb. 1856), „Ostseebilder und Balladen“ (Kiel 1863), „Alpenzauber und italische Gebilde“ (Braunschw. 1867), „Bilder und Balladen“ (2. Aufl., Hannov. 1874), „Aus der deutschen Götterwelt“, Balladen (das. 1877), die Dramen: „Das Gelübde“ (Kiel 1862, 2. Aufl. 1865), „König Saul“ (Hannov. 1865) und „Lonoda“ (das. 1882) und „Gesamte Dichtungen“ (das. 1882).

Holtzendorff, 1) Karl Friedrich von, ausgezeichneter preuß. Artilleriegeneral, geb. 17. Aug. 1764 zu Berlin, Sohn des Artillerieinspekteurs unter Friedrich d. Gr., Generals Georg Ernst von H. (1714 bis 1785), betrat 1778 die militärische Laufbahn, ward 1781 Leutnant, erwarb 1794 bei Wawriczow den Orden pour le mérite, wurde 1806 verwundet, nahm an der Verteidigung von Danzig teil, ward 1807 Major und 1809 Brigadier der gesamten reitenden Artillerie. 1813 dem Korps Bülows zugeteilt, zeichnete er sich besonders bei Großbeeren, Dennewitz und Leipzig, 1814 bei Laon und 1815 bei Ligny und Waterloo aus. Seit 1813 Generalmajor, erhielt er 1816 das Kommando der Gardeartillerie und das der 1. und 2. Artilleriebrigade, 1820 das der 2. Division und 1825 die Stelle eines Generalinspektors des Militärerziehungs- und Bildungswesens der Armee. Er starb 26. Sept. 1828 in Berlin.

2) Franz von, Rechtslehrer und Schriftsteller, geb. 14. Okt. 1829 zu Vietmansdorf in der Ukermark, studierte Jurisprudenz und widmete sich darauf der Gerichtspraxis, bis er sich 1857 zu Berlin als Dozent habilitierte, wo er 1861 eine außerordentliche, 1873 eine ordentliche Professur erhielt. Im Herbste d. J. ging er nach München. Seine Bemühungen sind vornehmlich auf die Reform des Gefängnis- und Strafwesens überhaupt gerichtet, zu welchem Zweck er ausgedehnte Studienreisen durch ganz Europa machte. Unter seinen hierauf bezüglichen Schriften sind hervorzuheben: „Die Deportationsstrafe im römischen Altertum“ (Leipz. 1859); „Die Deportation als Strafmittel“ (das. 1859); „Das irische Gefängnissystem“ (das. 1859); „Die Kürzungsfähigkeit der Freiheitsstrafen und die bedingte Freilassung der Sträflinge“ (das. 1861); „Kritische Untersuchungen über die Grundsätze und Ergebnisse des irischen Strafvollzugs“ (Berl. 1865). Unter seinen gegen die in Preußen übliche Verwaltung des Gefängniswesens gerichteten Schriften haben namentlich zwei: „Die Brüderschaft des Rauhen Hauses“ (Berl. 1861) und „Der Brüderorden des Rauhen Hauses und sein Wirken in den Strafanstalten“ (1. u. 2. Aufl., das. 1862), in weitern Kreisen Aufsehen erregt. Von 1861 bis 1873 gab H. die „Allgemeine deutsche Strafrechtszeitung“, seit 1866 mit Virchow die „Sammlung gemeinverständlicher wissenschaftlicher Vorträge“, seit 1871 das „Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtspflege des Deutschen Reichs“, seit 1872 mit W. Oncken die „Zeit- und Streitfragen“ heraus. Außerdem schrieb er noch: „Französische Rechtszustände“ (Leipz. 1859); „Die Reform der Staatsanwaltschaft in Deutschland“ (Berl. 1864); „Die Umgestaltung der Staatsanwaltschaft vom Standpunkt unabhängiger Strafjustiz“ (das. 1865); „Die Prinzipien der Politik“ (das. 1869, 2. Aufl. 1879); „Das Verbrechen des Mordes und die Todesstrafe“ (das. 1875); „Ein englischer Landsquire“ (Stuttg. 1877); „Wesen und Wert der öffentlichen Meinung“ (Münch. 1879, 2. Aufl. 1880); „Schottische Reiseskizzen“ (Bresl. 1882); „Rumäniens Uferrechte an der Donau“ (Leipz. 1883; franz., das. 1884); „Zeitglossen des gesunden Menschenverstands“ (Münch. 1884). Auch begründete er die „Encyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer und alphabetischer Bearbeitung“ (Leipz. 1870–71, 2 Tle. in 3 Bdn.; 4. Aufl. 1882), das „Handbuch des deutschen Strafrechts“ (Berl. 1871–77, 4 Bde.), das „Handbuch des deutschen Strafprozeßrechts“ (das. 1879, 2 Bde.) und das „Handbuch des Völkerrechts“ (das. 1885, Bd. 1). Nach dem Englischen bearbeitete er Perrys „Franz Lieber. Aus den Denkwürdigkeiten eines Deutsch-Amerikaners“ (Stuttg. 1885). Von seiner öffentlichen Wirksamkeit erwähnen wir die Begründung des deutschen Juristentags, welche wesentlich sein Werk war, seinen Anteil am Protestantentag, seine Thätigkeit für Verbesserung der sozialen Stellung der Frauen und seine Verteidigung des Grafen Harry v. Arnim (1874). Über die Familie H. vgl. W. v. Holtzendorff, Die von H. in der Mark Brandenburg und Chursachsen (Berl. 1876).

Holtzmann, 1) Karl Julius, protest. Theolog, geb. 6. Mai 1804 zu Karlsruhe, ward nach absolvierten Vikariatsjahren (1814–16) Lehrer, später Professor am Lyceum daselbst, 1847 Stadtpfarrer und Lehrer am evangelischen Predigerseminar zu Heidelberg und trat 1861 als Prälat in den erneuerten evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe ein. Als Mitglied der Generalsynode von 1861 wirkte er thätig mit zum Zustandekommen der neuen badischen Kirchenverfassung. Er starb 23. Febr. 1877 in Karlsruhe.

2) Adolf, Germanist, geb. 2. Mai 1810 zu Karlsruhe, Bruder des vorigen, studierte in Halle u. Berlin Theologie, wandte sich aber dann der Sprachwissenschaft zu, indem er sich mit Unterstützung der Regierung 1832 nach München, 1834 nach Paris begab. 1837 zum Erzieher der badischen Prinzen berufen, verweilte er eine Reihe von Jahren in dieser Stellung, bis er 1852 die Professur der deutschen und indischen Sprache an der Universität Heidelberg erhielt. Er starb 3. Juli 1870 daselbst. Seine Arbeiten gehören dem Gebiet der orientalischen Sprachen (Indisch und Altpersisch) wie dem der deutschen Sprache und Litteratur an. Von jenen sind zu nennen seine Übersetzung des indischen Epos „Ramajana“ (Karlsr. 1841, 2. Aufl. 1843), die „Indischen Sagen“ (das. 1845–47, 3 Bde.; 2. Aufl. 1854, 2 Bde.), die Schrift „Über den griechischen Ursprung des indischen Tierkreises“ (das. 1841) und die „Beiträge zur Erklärung der persischen Keilinschriften“ (das. 1845, Heft 1); dem Gebiet der deutschen Grammatik auf sprachvergleichender Grundlage gehören an: „Über den Umlaut“ (Karlsr. 1843) und „Über den Ablaut“ (das. 1844), der deutschen Litteratur, seine Ausgabe der althochdeutschen Übersetzung eines Traktats von Isidor (das. 1836), seine „Untersuchungen über das Nibelungenlied“ (Stuttg. 1854), worin er der herrschenden Ansicht von Lachmann mit Erfolg entgegentrat, und woran sich außer der Streitschrift „Kampf um der Nibelunge Hort“ (das. 1855) seine Ausgabe des „Nibelungenlieds“ (das. 1857) und der „Klage“ (das. 1859) sowie die Schulausgabe des „Nibelungenlieds“ (3. Aufl. 1874) anschlossen, endlich

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 8. Bibliographisches Institut, Leipzig 1887, Seite 666. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b8_s0666.jpg&oldid=- (Version vom 21.12.2021)