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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 6

1 Teil phosphorhaltigem Schwefelkohlenstoff sein. Die letztern Mischungen eignen sich besonders zur Benutzung auf dem Wasser.

Feueranbeter, s. Feuerdienst.

Feueranzünder, Körper zum Anzünden von Brennmaterialien. Man hat Hobelspäne mit Teer und Pech getränkt und zu kleinen Cylindern zusammengerollt, Holzstäbchen in Petroleum getaucht, zu Bündeln vereinigt und diese mit Harz überzogen etc. Vorteilhafter sind aus pulverartigen Substanzen, wie Sägespänen, Kohlenklein etc., durch starken Druck hergestellte F., welche zur Erhöhung ihrer Brennbarkeit Salpeter und ähnliche Substanzen enthalten. Auch hat man fetten Thon, mit Sägemehl und Koksstaub gemischt, zu eigroßen Kugeln geformt, diese wiederholt mit einem Draht von der Stärke eines Bleistifts durchbohrt und dann gebrannt. Die so erhaltenen äußerst porösen Kugeln werden in einer Blechbüchse, die etwas Asbest oder Schlackenwolle enthält, aufbewahrt und vor dem Gebrauch mit Petroleum getränkt, welches, entzündet, infolge der Durchlöcherung der Kugeln sehr intensiv verbrennt. Nach der Benutzung wird die Kugel in die Blechbüchse zurückgebracht und kann immer von neuem mit Petroleum getränkt werden.

Feuerbach, Dorf im württemberg. Neckarkreis, Oberamt Stuttgart, an der Linie Bretten-Friedrichshafen der Württembergischen Staatsbahn, mit evang. Kirche, Fabrikation von Chininwaren und Firnis, Weinbau, Steinbrüchen und (1880) 4549 Einw.

Feuerbach, 1) Paul Johann Anselm, Ritter von, berühmter deutscher Kriminalist, geb. 14. Nov. 1775 in dem Dorf Hainichen bei Jena, zu Frankfurt a. M., wo sein Vater Advokat war, erzogen, studierte seit 1792 in Jena Philosophie, dann die Rechte und habilitierte sich, nachdem er durch seine „Untersuchung über das Verbrechen des Hochverrats“ (Erfurt 1798) ehrenvoll in die Reihe der Kriminalisten getreten war, daselbst als Privatdozent. 1801 erhielt er in Jena eine außerordentliche Professur der Rechte, womit der Eintritt in den dortigen Schöppenstuhl verbunden war, und bald darauf die ordentliche Professur des Lehnrechts, folgte aber 1802 einem Ruf nach Kiel, 1804 nach Landshut, wo er den Auftrag bekam, den Entwurf zu einem bayrischen Strafgesetzbuch auszuarbeiten, infolgedessen er 1805 als Geheimer Referendar in das Ministerialjustiz- und Polizeidepartement nach München versetzt, 1806 zum ordentlichen Mitglied jenes Departements und 1808 zum Wirklichen Geheimen Rat ernannt ward. Bereits 1806 that F. durch seinen Entwurf zur Abschaffung der Folter den ersten Schritt zur Beseitigung der Mißbräuche in der bayrischen Kriminaljustiz. Die wesentlichste Verbesserung der Rechtspflege begründete das von ihm entworfene neue „Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern“ (Münch. 1813), das mit einigen Änderungen 16. Mai 1813 die königliche Genehmigung empfing, in Sachsen-Weimar, Württemberg und andern Staaten bei der Bearbeitung neuer Landesgesetzbücher zu Grunde gelegt, in Oldenburg als Gesetzbuch angenommen und auch ins Schwedische übersetzt wurde. Gleichzeitig arbeitete er seit 1807 auf königlichen Befehl den Code Napoléon in ein bürgerliches Gesetzbuch für Bayern um, das 1808 und 1809 teilweise im Druck erschien, aber nicht in Wirksamkeit getreten ist. Die ihm 1812 zugewiesene Redaktion des Codex Maximilianeus besorgte er gemeinschaftlich mit dem Freiherrn v. Aretin und dem Staatsrat v. Gönner. Bei der Wiederherstellung der deutschen Unabhängigkeit bethätigte F. seinen Nationalsinn durch mehrere Schriften, unter andern durch die „Über deutsche Freiheit und Vertretung deutscher Völker durch Landstände“ (Leipz. 1814). Im J. 1814 ward er zum zweiten Präsidenten des Appellationsgerichts in Bamberg, 1817 zum ersten Präsidenten des Appellationsgerichts für den Rezatkreis in Ansbach, 1821 zum Wirklichen Staatsrat befördert, nachdem er bereits früher (1808) geadelt worden war. Auf einer Reise nach dem Schwalbacher Bad starb er 29. Mai 1833 in Frankfurt a. M. Feuerbachs erste schriftstellerische Versuche, philosophische Abhandlungen, sind in Meißners Zeitschrift „Apollo“ und in Niethammers „Philosophischem Journal“ von 1795 enthalten. Sein erstes selbständiges Werk: „Über die einzig möglichen Beweisgründe gegen das Dasein und die Gültigkeit der natürlichen Rechte“ (Leipz. u. Gera 1795), war gegen Rehberg gerichtet. Noch größern Beifall fanden seine Werke: „Kritik des natürlichen Rechts“ (Altona 1796); „Anti-Hobbes, oder über die Grenzen der bürgerlichen Gewalt und das Zwangsrecht der Unterthanen gegen ihre Oberherren“ (Gieß. 1798); „Revision der Grundsätze und Grundbegriffe des positiven peinlichen Rechts“ (Erfurt 1799 u. Chemn. 1800, 2 Tle.), worin er, wie schon in der Schrift „Über die Strafe als Sicherungsmittel vor künftigen Beleidigungen des Verbrechers“ (das. 1799) und in der von ihm mit Grolman und v. Almendingen herausgegebenen „Bibliothek für die peinliche Rechtswissenschaft und Gesetzkunde“ (Götting. 1800 u. Gieß. 1803, Bd. 2 u. 3), im Gegensatz zur Kantschen Theorie von der Strafe, als Zweck der Strafe die Abschreckung bezeichnete. Die Abschreckungstheorie, auch seitdem Feuerbachsche Theorie genannt, führte er systematisch aus in dem „Lehrbuch des gemeinen, in Deutschland geltenden peinlichen Rechts“ (Gieß. 1801; 14. Aufl. von Mittermaier, das. 1847). Seinen „Zivilistischen Versuchen“ (Gieß. 1803, 1. Teil) folgte eine ausführliche „Kritik des Kleinschrodschen Entwurfs zu einem peinlichen Gesetzbuch für die kurpfalzbayrischen Staaten“ (das. 1804, 3 Bde.). Durch seine Sammlung „Merkwürdige Kriminalrechtsfälle“ (Gieß. 1808 u. 1811, 2 Bde.; 3. Aufl., das. 1839) wurde zuerst einer tiefern psychologischen Behandlung solcher Fälle Bahn gebrochen. Kleinere Schriften aus dieser Periode sind: „Über Philosophie und Empirie in ihrem Verhältnis zur positiven Rechtswissenschaft“ (Landsh. 1804); „Blick auf die deutsche Rechtswissenschaft“ (Münch. 1810); „Themis, oder Beiträge zur Gesetzgebung“ (Landsh. 1812). An seine „Betrachtungen über die Geschwornengerichte“ (Landsh. 1813) schlossen sich die „Erklärung über meine angeblich geänderte Überzeugung in Ansehung der Geschwornengerichte“ (Jena 1819) und „Über Öffentlichkeit und Mündlichkeit der gerichtlichen Verhandlungen“ (Gieß. 1821) sowie als zweiter Band hierzu die Schrift „Über die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren Frankreichs“ (das. 1825). Später lieferte er noch die „Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen“ (Gieß. 1828–1829, 2 Bde.; 3. Aufl., Frankf. a. M. 1849) und „Kleine Schriften vermischten Inhalts“ (Nürnb. 1833, 2 Abtlgn.). Endlich ist von ihm zu erwähnen: „K. Hauser, Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben des Menschen“ (Ansb. 1832). In seinen Mußestunden beschäftigte er sich mit einer metrischen Übersetzung und einem Kommentar des indischen Gedichts „Gita Govinda“. Von hohem Interesse ist das von seinem Sohn Ludwig bearbeitete „Leben und Wirken A. v. Feuerbachs“ (Leipz. 1852, 2 Bde.). F. hinterließ fünf Söhne, die sich sämtlich durch schriftstellerische Thätigkeit nach verschiedenen Richtungen hin ausgezeichnet haben.

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 6. Bibliographisches Institut, Leipzig 1887, Seite 201. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b6_s0201.jpg&oldid=- (Version vom 4.4.2021)