Seite:Meyers b4 s0779.jpg

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 4

zu machen, bereitwillig annahm, so ließ sich schließlich auch der König, zwar nicht aus religiösen, wohl aber aus politischen Gründen, für denselben Gedanken gewinnen, und nachdem 8. April 1525 unter dieser Bedingung ein Friede zwischen Polen und Preußen zu Krakau abgeschlossen war, wurde Albrecht am 10. April mit dem Ordensland Preußen als einem erblichen, von Polen lehnbaren Herzogtum belehnt. 1561 folgte dem gegebenen Beispiel der livländische Heermeister Gotthard v. Kettler, indem er Livland an die Krone Polen abtrat und Kurland und Semgallen als erbliches Herzogtum und polnisches Lehen erhielt.

Selbstverständlich erfolgten gegen die Säkularisation Preußens die lautesten Widersprüche vom Orden her. Der Deutschmeister wurde vom Kaiser zuerst mit der Administration betraut, dann auf dem Augsburger Reichstag von 1530 mit der hochmeisterlichen Würde selbst und mit Preußen belehnt, Herzog Albrecht in die Reichsacht erklärt und zur Herausgabe des Landes aufgefordert. Da aber niemand da war, der die Ausführung solcher Verordnungen übernommen hätte, so blieben sie, so oft sie auch damals und in Zukunft wiederholt wurden, erfolglos. Wenngleich seit 1530 die Hoch- und Deutschmeisterwürde des Ordens bis zu seiner gänzlichen Aufhebung in Einer Person vereinigt blieb, so konnte doch der Orden wegen seines verhältnismäßig geringen Besitzes, der etwa 2200 qkm betrug, zu keiner politischen Bedeutung mehr gelangen. Die fast im ganzen Reich zerstreuten Güter des Ordens, dessen Hauptsitz Mergentheim wurde, waren zur leichtern Übersicht in zwölf Balleien, deren jede unter einem Landkomtur stand, verteilt: Thüringen, Österreich, Hessen, Franken, Koblenz, Elsaß, Bozen oder an der Etsch, Utrecht, Alten-Biesen, Lothringen, Sachsen, Westfalen. Diese Besitzungen wurden bedeutend geschmälert, als im Frieden von Lüneville (9. Febr. 1801) alle links vom Rhein gelegenen Teile des Deutschen Reichs und damit drei Ordensballeien an Frankreich abgetreten wurden. Im Preßburger Frieden erhielt Kaiser Franz II., nachdem schon vorher den Kurfürsten von Bayern, Württemberg und Baden die in ihren Landen gelegenen Ordensgüter zugewiesen waren, das Recht, die Hoch- und Deutschmeisterwürde einem Mitglied seines Hauses erblich zu verleihen; aber sein Bruder Anton Joseph Viktor Rainer, der augenblickliche Hoch- und Deutschmeister, dem er dieses neue Erbfürstentum zusprach, genoß dasselbe nicht mehr lange, denn 24. April 1809 erklärte Napoleon zu Regensburg den Deutschen Orden in allen Staaten des Rheinbundes für aufgehoben und vereinigte seine Güter mit den fürstlichen Domänen, so daß der Orden nur noch in Österreich und in den Niederlanden (Ballei Utrecht) bestehen blieb.

Gegenwärtige Verhältnisse des Deutschen Ordens.

Kaiser Ferdinand I. gab demselben 28. Juni 1840 für Österreich neue Statuten, wonach der Orden ein selbständiges geistlich-ritterliches Institut unter dem Band eines unmittelbaren kaiserlichen Lehens sein sollte. Er ist von der allgemeinen Oberaufsicht der landesfürstlichen Behörden befreit, doch muß dem Kaiser als Ordensoberhaupt Rechenschaft abgelegt werden. Die „Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ritterordens“ sind österreichische geistliche Lehnsherren. Die Ordensritter und Priester werden nach ihren Ordensgelübden als Religiosen angesehen und sind nur dem Hochmeister über ihr Thun und Lassen Rechenschaft schuldig. Die Ordensritter teilen sich in Großkapitulare, Profeßritter und Ehrenritter; außerdem hat der Orden Priester und Schwestern, welch letztere sich mit Kindererziehung und Krankenpflege befassen. Die Ehrenritter müssen acht Ahnen aufweisen, katholisch sein, 1500 Gulden Eintritt und jährlich 100 Guld. zahlen. Der Orden, welcher sich neuerdings auch die freiwillige Sanitätspflege im Heer zur Aufgabe gemacht hat, stellt seit 1875 an 40 Feldsanitätskolonnen kriegsbereit. Das Ordenszeichen besteht für die drei Klassen in einem schwarz emaillierten, silbergeränderten Kreuz von Gold, gedeckt von blauem Helme mit goldenen Spangen und roter Füllung und fünf Federn, zwei schwarzen zwischen drei weißen, an denen der Ring sich befindet, in welchen sich das breite schwarzseidene Band schlingt, an dem das Kreuz um den Hals getragen wird. Dazu haben sie noch ein schwarzsilbernes emailliertes Kreuz auf der Brust. Der Hoch- und Deutschmeister trägt eine besondere Dekoration auf der Brust und am Hals. Dem Erzherzog Anton folgte 1835 als Hochmeister des Ordens Erzherzog Maximilian, diesem 25. Juni 1863 als 57. Hochmeister Erzherzog Wilhelm, Sohn des Erzherzogs Karl, geb. 1827. Der Deutsche Orden besteht außer in Österreich auch noch in den Niederlanden fort. Die Ballei Utrecht war eine der größern Balleien des Deutschen Ordens in Deutschland und verdankt ihre Begründung Schenkungen der Edelherren Sweder v. Dingede und Sweder v. Ringenberg, welche dem Orden Güter im Bistum Utrecht schenkten. Der erste Landkomtur war Ritter Anton v. Ledersake (gest. 1266). Später hatte die Ballei 15 Komtureien, von denen noch 10 bestehen. Die Reformation entzog die Ballei Utrecht dem Hochmeistertum zu Mergentheim, und die Staaten der Provinz Utrecht gaben dem Orden ein durchaus protestantisches Gepräge. Alle Bemühungen Mergentheims, ihn zurückzugewinnen, waren umsonst. Napoleon hob 1811 auch die Utrechter Ballei auf, König Wilhelm stellte sie jedoch 1815 wieder her. Der Orden hat jetzt einen Landkomtur, Komture und Ritter. Zur Aufnahme gehören vier Ahnen von 200jährigem Adel. Die Mitglieder beziehen die Einkünfte der Ballei. Die Expektanten dürfen ein kleines Kreuz tragen, zahlen aber dafür 760 Guld. zur Ordenskasse. Vgl. Joh. Voigt, Geschichte des Deutschen Ritterordens (Berl. 1857–59, 2 Bde.); Rethwisch, Die Berufung des Deutschen Ordens gegen die Preußen (das. 1868); Perlbach, Preußische Regesten (Königsb. 1875); Ewald, Die Eroberung Preußens durch die Deutschen (Halle 1872–84, 1.–3. Buch); Lohmeyer, Geschichte von Ost- und Westpreußen (Gotha 1880); „Archieven der ridderlijke Duitsche Orde, Balie van Utrecht“, herausgegeben von J. J. de Geer (Utrecht 1871, 2 Bde.); außerdem Nedopil, Deutsche Adelsproben aus dem Deutschen Ordenszentralarchiv (Wien 1868, 3 Bde.).

Deutscher Schulverein in Österreich, gegründet in der ersten Vollversammlung 2. Juli 1880 zu Wien, hat den Zweck, in den Ländern Österreichs mit sprachlich gemischter Bevölkerung, an den deutschen Sprachgrenzen und auf den deutschen Sprachinseln, besonders dort, wo die Errichtung einer deutschen Schule auf öffentliche Kosten nicht erreicht werden kann, die Bestrebungen der Bevölkerung zur Erlangung und Erhaltung deutscher Schulen zu fördern. Ende 1883 bestand der Verein aus 761 Ortsgruppen mit rund 100,000 Mitgliedern, darunter 6000 Frauen und 1400 Körperschaften. Im J. 1883 hat der Verein über 150,000 Gulden zur Gründung und Erhaltung von Schulen verwendet und sein Stammvermögen auf 100,000 Guld. gebracht. Vgl. „Mitteilungen des

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 4. Bibliographisches Institut, Leipzig 1886, Seite 779. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b4_s0779.jpg&oldid=- (Version vom 13.3.2023)