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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 4

benutzen die Frauen zum Einsalben der Haare. Aus den Blütenkolben gewinnt man vor dem Aufbrechen der Blüten Palmwein (s. d.) oder Toddy, welcher, unvergoren eingekocht, Palmzucker (Jaggery, s. d.) liefert; aus dem gegornen Safte destilliert man eine Art Arak, sauer gewordener Palmwein wird als Essig benutzt. Der frisch ausgepreßte Saft der Blüten und die Wurzeln werden arzneilich verwendet. Man zieht den Kokosbaum nur aus der Frucht, welche zu jeder Jahreszeit gelegt werden kann und bei guter Bewässerung in etwa 18 Tagen keimt, wobei der Keim in Gestalt eines kleinen Elefantenzahns hervorkommt. Von süßem Geschmack, gilt er roh oder geröstet als Leckerbissen.

C. butyracea L., in Neugranada und Venezuela, wegen ihrer majestätischen Höhe Königspalme genannt, liefert ein butterartiges Fett, welches ebenfalls als Kokosöl in den Handel kommt, Palmwein und Bau- und Werkholz. Die Indianer fällen den Stamm, der nach dem Gipfel zu nur wenig dünner wird, und höhlen da, wo Blätter und Blüten hervorbrechen, die Holzmasse aus, gleich als wollten sie ein Kanot verfertigen. Schon nach drei Tagen ist die Höhlung mit einem gelblichweißen, sehr klaren Saft von süßem, weinartigem Geschmack angefüllt. 18–20 Tage lang wird derselbe täglich gesammelt; der letzte ist weniger süß, aber alkoholhaltiger und deshalb geschätzter. C. guinensis Jacq., ein 4 m hoher Baum mit nur 2,5 cm im Durchmesser haltendem Stamm, wächst namentlich auf der Insel Tobago in Menge, von wo die Stämme als Spazierstöcke (Tobagorohre) besonders nach Frankreich ausgeführt werden. Von C. aculeata Jacq. (Makawbaum, Makasebapalme), in Westindien, Guayana und Brasilien, sind die Früchte eßbar und liefern ein sehr wohlriechendes Palmöl, das zu Toilettenseifen und arzneilich benutzt wird. Von C. vinifera Örst., in Nicaragua und Costarica, geben die Früchte ebenfalls Öl, während der Stamm einen Zuckersaft enthält, aus welchem eine Art Wein (Cogelwein) bereitet wird. C. coronata Mart., in Brasilien, enthält ein Mark, aus welchem die Eingebornen Brot backen, und eine Nuß, aus der Öl gepreßt wird. Einige Arten werden bei uns in Gewächshäusern kultiviert, und C. flexuosa Mart. (s. Tafel „Blattpflanzen I“), in Brasilien, ist eine vorzügliche Zimmerpflanze.

Cocos chilensis, s. Jubaea.

Cocu (franz., spr. koküh), Hahnrei.

Coecum (lat.), Blinddarm.

Cocx, Gonsael, Maler, s. Coques.

Cocxie, Michel van, Maler, s. Coxie.

Cocytus, s. Kokytos.

Cod., Abkürzung für Codex.

Coda (ital., „Schwanz“), in der ital. Poetik eine oder mehrere Terzinen, welche zuweilen dem regelmäßigen Sonett am Schluß noch angehängt werden. Der erste Vers dieser C. muß ein siebensilbiger sein und mit dem letzten des Sonetts reimen; die beiden andern elfsilbigen Verse reimen unter sich, jedoch mit keinem Vers des Sonetts. Auch muß der Sinn des Sonetts mit dem 14. Vers vollständig erschöpft sein und die C. nur einen unwesentlichen Anhang bringen, weshalb sie vorzugsweise bei komischen Stücken in Anwendung kommt. Auch der Schlußteil der gleichgebauten Strophen der Kanzone wird C. genannt. In der Musik ist C. ein Anhang, welcher Tonstücken, deren Hauptperioden wiederholt werden, zuweilen noch als letzte Schlußperiode angefügt wird, z. B. beim Scherzo, wo nach dem Trio das Scherzo wiederholt und dann die C. gespielt wird.

Codde, Pieter, holländ. Maler, geboren um 1608 oder 1610, wahrscheinlich ein Schüler des Frans und Dirk Hals in Haarlem, war vornehmlich in Amsterdam thätig, wo er 1637 den Auftrag erhielt, das von F. Hals nicht vollendete Bild der Schützengesellschaft fertig zu stellen. Er malte mit feinem, zartem Pinsel und in geschmackvollem, aber kühlem Kolorit sogen. Gesellschaftsstücke, Herren und Damen bei der Mahlzeit, bei Musik, Spiel und Tanz, und Soldaten in der Wachtstube. Gemälde von ihm befinden sich in den Museen und Galerien des Haag, von Haarlem, Berlin, Wien, Dresden, Schwerin. Auf Versteigerungen haben seine von Privatsammlern sehr geschätzten Bilder hohe Preise (bis zu 35,000 Frank) erreicht.

Code (franz., spr. kodd, v. lat. codex), Gesetzbuch. Insbesondere werden damit die zu Anfang dieses Jahrhunderts in Frankreich publizierten umfassenden Gesetze bezeichnet. Schon die Konstitution von 1791 hatte eine Kodifikation des Zivilrechts für ganz Frankreich in Aussicht gestellt; ab er erst nach Einführung des Konsulats wurde dieselbe zur Wirklichkeit, indem Bigot de Préameneu, Maleville, Portalis und Tronchet von Napoleon mit Ausarbeitung eines neuen Zivilgesetzbuchs betraut wurden. Letzteres ward 20. März 1804 (30. Ventôse XII) als C. civil publiziert und erhielt, nachdem Napoleon den Kaisertitel angenommen hatte, die Bezeichnung „C. Napoléon“. Dasselbe besteht aus einem titre préliminaire und drei Büchern, von denen das erste vom Personen- und Familienrecht (des personnes), das zweite vom Sachenrecht (des biens et des différentes modifications de la propriété) und das dritte vom Rechtserwerb durch Erbschaft und Singularsuccession mit Einschluß des Obligationenrechts (des différentes manières dont on acquiert la propriété) handelt. Was den Wert des C. anbelangt, so ist ihm deutscherseits oft Mangel an Wissenschaftlichkeit sowie Unvollständigkeit vorgeworfen, ja von Savigny ist der C. sogar als eine politische Krankheit bezeichnet worden. Gleichwohl hat der C., besonders wegen seiner einheitlichen Darstellung und Abgeschlossenheit, in den preußischen, bayrischen und hessischen Rheinlanden die unter der französischen Herrschaft erlangte Geltung bis jetzt behauptet; auch in Baden gilt derselbe als badisches Landrecht mit einigen Modifikationen in offizieller Übersetzung. Außer dem Zivilrecht sind in Frankreich kodifiziert: der Zivilprozeß im C. de procédure civil vom 1. Jan. 1807, das Handelsrecht im C. de commerce vom 1. Jan. 1808, der Strafprozeß im C. d’instruction criminelle vom 27. Nov. 1808 und endlich das Strafrecht im C. pénal vom 22. Febr. 1810. Später kamen dann noch Gesetzgebungen über Forstwesen, Wasserrecht und Landwirtschaftsrecht hinzu (sogen. C. forestier, C. fluvial und C. rural). Vgl. „Der C. civil“ (franz. und deutsch; verbesserte Kramersche Übersetzung, Leipz. 1879); Rivière, Codes français (12. Aufl., Par. 1884).

Codebĭtor (lat.), Mitschuldner.

Codemo, Luigia, ital. Schriftstellerin, geb. 5. Sept. 1828 zu Treviso, gewann auf ausgedehnten und ununterbrochenen Reisen, auf denen sie 1838–50 ihre Eltern begleitete, eine bedeutende Welt- und Lebenskenntnis, verheiratete sich 1851 in Venedig mit dem Ritter Carlo v. Gerstenbrand und betrat zuerst 1856 mit ihren „Memorie di un contadino“ (2. Aufl., Vened. 1874) das Feld der schriftstellerischen Thätigkeit, auf dem sie seitdem eine große Fruchtbarkeit entwickelt hat. Wir nennen von ihren Schriften, die fast ausschließlich Schilderungen des Volks- und Familienlebens enthalten: „Berta“ (Vened. 1858);

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 4. Bibliographisches Institut, Leipzig 1886, Seite 194. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b4_s0194.jpg&oldid=- (Version vom 9.5.2022)