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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 2

eine Lähmung des nationalen und politischen Lebens, wozu noch kam, daß auch die Reformation vielfach in üble Nachrede kam und Zurückdrängung erlitt. So war das Ende Besiegung der Gewalt durch Gewalt, ohne innere Heilung der Schäden.

Die meisten Quellenschriften über den B. sind noch Manuskript und die Gesamtdarstellungen der Geschichte desselben (von Sartorius, Burckhardt, Wachsmuth, Bensen u. a.), von denen Zimmermanns „Allgemeine Geschichte des großen Bauernkriegs“ (2. Aufl., Stuttg. 1856, 2 Bde.) die bekannteste ist, veraltet. Neuere Spezialwerke sind: Jörg, Deutschland in der Revolutionsperiode 1522–26 (Freiburg i. Br. 1851); Cornelius, Studien zur Geschichte des Bauernkriegs (Münch. 1861); A. Stern, Über die zwölf Artikel der Bauern (Leipz. 1868); Baumann, Akten zur Geschichte des deutschen Bauernkriegs aus Oberschwaben (Freiburg i. Br. 1877); Fries, Die Geschichte des Bauernkriegs in Ostfranken (Würzb. 1877–83); W. Vogt, Die bayrische Politik im B. (Nördling. 1883); Hartfelder, Zur Geschichte des Bauernkriegs in Südwestdeutschland (Stuttg. 1884).

Bauernlehen, s. Bauerngut.

Bauernmiete, s. Bedemund.

Bauernregeln, die gereimten u. reimlosen Sprüche des Volks, welche sich auf die Witterung und die Landwirtschaft beziehen und manchmal einen gesunden Kern, öfters aber eine sehr trügerische Weisheit enthalten. S. Lostage.

Bauernrhabarber, s. Euphorbia.

Bauernspiele, die mittelalterlichen Schauspiele, welche vom 15. Jahrh. an von der Landbevölkerung Süddeutschlands zur Aufführung gebracht und an einzelnen Orten, besonders der Alpenländer, mit wahrer Leidenschaft kultiviert wurden. Sie waren meist biblischen Inhalts (die Texte in der Regel von Geistlichen oder Schullehrern verfaßt) und bestanden teils in bloßen Wechselreden und Gesängen, teils in wirklichen theatralischen Vorstellungen, die späterhin unter dem Einfluß der Jesuiten möglichsten Pomp entfalteten, schließlich aber in Unsinn und grobe Geschmacklosigkeit ausarteten, bis sie in der zweiten Hälfte des 18. Jahrh. von selbst von der Bühne verschwanden oder durch Verordnungen unterdrückt wurden. Ein noch erhaltener Rest dieser B. ist das bekannte „Oberammergauer Passionsspiel“. Vgl. Passionsspiele.

Bauernsprache, s. Bauerngericht.

Bauernvereine, Vereine zur Wahrung der bäuerlichen Standesinteressen, sind in den letzten Jahren in Deutschland und in Österreich vielfach gegründet worden. Im Gegensatz zu den landwirtschaftlichen Vereinen stellen sich die B. als politische Vereine und die von ihnen veranstalteten Bauerntage als politische Versammlungen dar. Der 1860 gegründete Westfälische Bauernverein bezweckt namentlich die Wahrung der Interessen des katholischen Bauernstandes und will durch möglichst engen Anschluß der Mitglieder zu einem wohlgeordneten Ganzen für die berechtigten Standesinteressen eintreten. Das Organ des Vereins, dessen Mitgliederzahl auf rund 14,000 angegeben wird, ist „Der westfälische Bauer“. Auch der Bayrisch-patriotische Bauernverein, 1868 gegründet, mit etwa 9000 Mitgliedern, ist ein katholischer Verein, welcher unzweifelhafte bayrisch-patriotische Gesinnung zur Vorbedingung seiner Mitgliedschaft macht. Auch in Oberschlesien ist 1878 ein solcher Bauernverein gegründet worden. Dagegen betont der Allgemeine deutsche Bauernverein, 1883 gegründet und von dem Gutsbesitzer Wisser in Windischholzhausen bei Erfurt geleitet, mehr den Gegensatz zwischen dem Bauernstand und den Großgrundbesitzern. Das Programm desselben, welches 25. und 26. Nov. 1883 in Eisenach festgestellt wurde (sogen. Eisenacher Programm), bewegt sich auf liberalem Boden: Treue zu Kaiser und Reich, Wahrung der Rechte der Volksvertretung, Selbständigkeit des Gemeindelebens, Einführung der Fabrikatsteuer für die Besteuerung von Spiritus und Zucker, Parzellierung der Staatsdomänen, Ablösung der Reallasten und Umwandlung des abhängigen bäuerlichen Besitzes in freies Eigentum, Jagdrecht auf eignem Grund und Boden, Errichtung von Landwirtschaftsschulen, Regelung des Wegebauwesens und der Flußregulierungen durch die Gesetzgebung, Errichtung von Landeskulturrentenbanken und landschaftlichen Kreditinstituten, thunlichste Ermäßigung der indirekten Steuern, Herabsetzung der Gerichtskosten, insbesondere der Kosten und Stempelgebühren bei Übereignung von Grundeigentum, Förderung von Vorschußvereinen, Viehversicherungsvereinen und des auf Hebung der ländlichen Verhältnisse gerichteten Vereins- und Genossenschaftswesens überhaupt. Das Organ des Vereins ist die in Gotha erscheinende „Deutsche Bauernzeitung“. Die Gründung dieses Vereins hat wiederum die Bildung agrarischer B. zur Folge gehabt, welche mehr der Politik des Schutzzollsystems und der konservativen Richtung zugethan sind.

Bauernwetzel, s. Speicheldrüsenentzündung.

Bauernzwang (Dienstzwang, Jurisdictio colonaria, praediaria, solaria), das zur Zeit der Leibeigenschaft nicht ungewöhnliche Recht einer fronberechtigten Gutsherrschaft, diejenigen Bauern zu bestrafen, welche sich gegen die Frongesetze vergangen oder widerspenstig gezeigt hatten.

Bauerwitz (Babarow), Stadt im preuß. Regierungsbezirk Oppeln, Kreis Leobschütz, an der Zinna und der Linie Ratibor-Leobschütz der Oberschlesischen Eisenbahn, mit Amtsgericht und (1880) 2813 meist tschechisch sprechenden und kath. Einwohnern. Die Stadt gehörte ehedem zum Fürstentum Jägerndorf und kam 1742 an Preußen.

Baufluchtlinie, s. Baurecht.

Bauge (Bauga, Bouge), Armring aus Silber, Gold oder Bronze, welcher von den nordischen Völkern Europas, insbesondere den Skandinaviern, getragen wurde. In einzelne Stücke gehackt, diente die B. auch als eine von den Heerkönigen verteilte Belohnung und im Verkehr als Geld. S. Armband, Ring, Ringgeld.

Baugé (spr. bohscheh), Arrondissementshauptstadt im franz. Departement Maine-et-Loire, am Couasnon, mit einem Schloß und (1881) 3324 Einw., Woll- und Leinweberei, Holz- und Viehhandel. Hier 1421 Niederlage der Engländer.

Baugefangene, ehedem Verbrecher, welche zur härtesten Festungsstrafe verurteilt waren. Die Baugefangenen wurden gefesselt gehalten; die Schwere der Fesselung richtete sich unter Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Sträflinge nach der Größe ihres Verbrechens, nach ihrer individuellen Bösartigkeit und ihrem während der Strafzeit bewiesenen Benehmen. Das Strafsystem des deutschen Militärstrafgesetzbuchs vom 20. Juni 1872 enthält die Strafe der Baugefangenschaft nicht mehr, indem an deren Stelle die Zuchthausstrafe getreten ist.

Baugenossenschaften, s. Genossenschaften.

Baugerüste, s. Gerüste.

Bauges, Les (spr. läh bohsch’), Gebirgslandschaft in Savoyen, zwischen der Isère (im S.) und den Seen

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 2. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885, Seite 476. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b2_s0476.jpg&oldid=- (Version vom 28.3.2022)