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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 1

Leibeigenschaftsverhältnissen und der durch dieselben bedingten Rechtsgestaltung. Im Verkehr zwischen deutschen Ländern wurden beide Abgabenarten durch die deutsche Bundesakte aufgehoben und zwar ohne Entschädigung, auch wo Private zur Erhebung berechtigt waren. Aber auch im Verkehr zwischen andern Ländern sind sie meist durch internationale Vereinbarungen beseitigt. Das Erbschaftsgeld wird allerdings entrichtet, sofern die Steuer nach Maßgabe der Gesetzgebung über die Erbschaftssteuern auch von einheimischen Erben zu entrichten ist. Im übrigen trägt der A., wo er sich noch vorfindet, mehr den Charakter der Retorsion.

Abschreckungstheorie, in der Strafrechtswissenschaft veraltete Theorie, wonach durch den Strafvollzug andre von der Begehung von Verbrechen abgehalten werden sollen.

Abschreibung, in der Buchhaltung die Verringerung des Soll eines Konto; dann die Berichtigung oder Ristornierung eines unrichtig eingetragenen Postens (vgl. Ristorno); ferner die im Verzeichnis des Inventars[WS 1] (s. d.) einer Unternehmung vorzunehmende Verminderung, welche im Kapitalwert durch Abnutzung oder auch durch allgemeine Entwertung eingetreten ist. Sie kommt namentlich bei solchen Betriebszweigen vor, in welchen große fixe Kapitalien in Form von Gebäuden, Maschinen etc. verwendet werden. Die Abnutzungen derselben gehören unter die Kosten der Produktion. Deshalb muß, wenn letztere eine nachhaltige sein soll, jeweilig aus dem Ertrag der Unternehmung eine der A. entsprechende Summe zurückgelegt werden, um nach vollständiger Abnutzung die erforderlichen Erneuerungen vornehmen zu können (Erneuerungsfonds). Deswegen nennt man in übertragener Bedeutung die A. auch mitunter Amortisation (s. d.). Von Wichtigkeit ist die A. insbesondere bei gesellschaftlichen Unternehmungsformen, überhaupt da, wo Teilungen und Auseinandersetzungen in Frage kommen.

Abschrift (Kopie), Urkunde, die den Inhalt einer andern wiedergibt. Man unterscheidet im rechtlichen Verkehr zwischen einfacher A. und beglaubigter oder vidimierter, d. h. einer solchen A., welche mit dem Zeugnis der Übereinstimmung mit dem Original seitens der Behörde oder einer hierzu ermächtigten Person, insbesondere eines Notars, versehen ist.

Abschroten, s. Schmieden.

Abschuppung (Desquamation), ein Vorgang, welcher sich nach den verschiedensten Krankheiten der äußern Haut einstellt und darin besteht, daß sich die verhornten Zellen des Oberhäutchens (der Epidermis) in ungewöhnlich reichlicher Weise von ihrer Unterlage ablösen, bald in Form kleiner Schüppchen, bald als mehl- oder kleienartiger Staub, bald in zusammenhängenden größern Fetzen. In allen Fällen, wo A. stattfindet, ist eine Entzündung der äußern Haut und infolge davon eine zeitweilig reichlichere Produktion von Epidermiszellen vorausgegangen. Die A. bezeichnet dann das Ende dieser Hautentzündung, z. B. bei Scharlach, Masern, Rose, Verbrennungen. In andern Fällen besteht die Hautentzündung in schleichender und an sich wenig auffallender Weise noch fort, während die A. vor sich geht, und oft ist die A. das einzige sinnenfällige Zeichen, daß überhaupt eine entzündliche Ernährungsstörung in der äußern Haut besteht, z. B. bei der sogen. Pityriasis, manchen Formen von Psoriasis, bei Syphilis etc. Auch bei der Schwindsucht und bei der Krebskachexie, wo die Haut welk und trocken ist, findet eine stärkere und sehr verbreitete A. statt. In vielen Fällen kann man der chronischen A. entgegentreten durch Einreibung der betreffenden Hautstellen mit Vaselin und öfteres Abwaschen mit lauwarmem Wasser. Meistens aber hört die A. nicht eher auf, als bis das ihr zu Grunde liegende Hautübel gründlich gehoben ist.

Abschwörungseid (Abjurationseid), s. Abjurieren.

Absciß (lat.), Abschnitt; Abscission, Abschneidung; auch s. v. w. Aposiopesis (s. d.). Abscindieren, abschneiden.

Abscisse,, s. Koordinaten.

Absenker, s. v. w. Ableger.

Absens (lat.), abwesend. A. heres non erit, lat. Sprichwort: „Der Abwesende wird nicht Erbe sein“, d. h. wer nicht zur rechten Zeit da ist, auf den wird keine Rücksicht genommen. Dasselbe besagt das abgekürzte A. carens, „der Abwesende der Entbehrende“.

Absent (lat.), abwesend. Absentenliste, Verzeichnis der Fehlenden. Absentation, Absentierung, Entweichung; sich absentieren, sich wegbegeben. Absenz, Abwesenheit, Versäumnis. Absenzgelder haben die Domherren zu entrichten, wenn sie während ihrer Residenzzeit einzelne Tage abwesend sind.

Absentismus (engl. Absenteeism, v. absent, abwesend), in Irland die regelmäßige und dauernde Abwesenheit der dortigen großen Grundbesitzer von ihren Gütern, in der man einen Hauptgrund der Verarmung und Verwilderung des irischen Volks erblickt hat, insofern dadurch dem Lande die großen Geldsummen entzogen würden, welche die Grundherren auswärts verzehren. Unstreitig wirkt der A. in moralischer und sozialer Beziehung nachteilig, indem ein großer Teil der besitzenden Klasse dem Land entfremdet wird, letzteres damit als dem Ausland tributär erscheint und sich unter diesen Umständen leicht schmarotzende Zwischenglieder zwischen Grundherrn und Pachter einschieben, welche letztern aussaugen. Als Mittel gegen den A. schlug man vor die gezwungene Residenz der Grundherren auf ihrem Besitztum und die Erhebung von Absenzgeldern als einer besondern Steuer, doch sind dieselben ebensowenig empfehlenswert wie zureichend. Vgl. Irland.

Absetzen (Abspänen), in der Viehzucht das Entwöhnen der saugenden Jungen von der Muttermilch. Gewöhnlich werden die jungen Fohlen allmählich während der Saugezeit an den Genuß andrer Nahrungsmittel gewöhnt und im Alter von 3 bis 4 Monaten abgesetzt. Bei jungen Schafen erfolgt das Entwöhnen mit 8, bei Schweinen mit 4 Wochen. Junge Kälber werden 1–2 Monate, in vielen Gegenden auch gar nicht zum Saugen am Euter des Muttertiers verstattet, sondern gleich aus dem Eimer getränkt.

Absieden, s. v. w. Abkochen.

Absinken, s. v. w. Abteufen.

Absinth (Extrait d’absinthe), ein aus Wermut (s. Artemisia) mit Anis und andern Artemisia-Arten bereiteter starker Schnaps von grünlicher Farbe, der vorzüglich in Frankreich, meist mit Wasser vermischt, häufig genossen wird. Der regelmäßige Genuß des Absinths wirkt zerstörend auf die Gesundheit, namentlich auf das Nervensystem. Die Stunde des Absinths (l’heure de l’absinthe) nennt man in Paris die Zeit von 4 bis 6 Uhr nachmittags.

Absis (Abside), s. Apsis.

Absolūt (lat.), wörtlich s. v. w. vollendet, abgeschlossen, in abgeleiteter Bedeutung s. v. w. unbedingt (im Gegensatz zu relativ, da das Absolute sich selbst genügt, während jenes sich auf andres bezieht), unbeschränkt (da es sonst von einer einschränkenden Bedingung

Anmerkungen (Wikisource)

  1. siehe unter Inventarĭum
Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 1. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885, Seite 57. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b1_s0057.jpg&oldid=- (Version vom 9.4.2021)