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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 17

eine Täuschung: es soll schlechter Ware das Ansehen von guter gegeben werden. Wichtig für die Untersuchung der B. ist vor allem die Feststellung des Verhältnisses zwischen Fett und Nichtfett (Wasser, Kartoffelbrei, Käsestoff etc.), der Nachweis fremden Fettes und ungehöriger Farbstoffe und Konservierungsmittel. Den Gehalt an Nichtfett ermittelt man auf die Band 3, S. 697 angegebene Weise. Den Wassergehalt findet man durch sechsstündiges Austrocknen von 10 g B. bei 100° unter öfterm Umschwenken. Stärkemehlhaltige Stoffe werden leicht durch Betupfen der in Äther nicht löslichen Butterbestandteile mit Jodlösung, welche Stärkemehl dunkelblau färbt, und unter dem Mikroskop erkannt. Hinsichtlich der Färbung handelt es sich nur um den Nachweis von Dinitrotresol. Man schüttelt die geschmolzene B. mit 60–70proz. Alkohol, konzentriert die alkoholische Flüssigkeit durch Verdampfen und versetzt eine Probe mit Salzsäure, wobei Dinitrotresol abgeschieden wird. Eine andre, fast zur Trockne verdampfte Probe färbt sich bei Gegenwart von Orlean auf Zusatz von konzentrierter Schwefelsäure blau, bei Gegenwart von Kurkuma mit Ammoniak braun, mit Salzsäure rot. Zur Nachweisung von Salicylsäure löst man B. in Äther, wäscht den Rückstand mit Äther, zieht ihn mit Wasser aus, filtriert, säuert das Filtrat mit Schwefelsäure an und schichtet es auf Eisenchloridlösung, welche sich bei Gegenwart von Salicylsäure dunkelviolett färbt. Einen andern Teil der Probe verdampft man zur Trockne, übergießt ihn mit durch Schwefelsäure angesäuertem Alkohol und zündet letztern an, er brennt bei Gegenwart von Borsäure mit grün gesäumter Flamme. Zum Nachweis fremder Fette bestimmt man das spezifische Gewicht des reinen filtrierten Fettes bei der Siedetemperatur des Wassers. Reines Butterfett hat das spez. Gew. O,865–0,868 (Oleomargarin 0,859, Schweinefett 0,861). Dann übergießt man nach der Reichertschen Methode, welche von Meißl und Wollny verbessert worden ist, 5 g filtriertes Butterfett in einem Kolben mit 2 ccm 50proz. Natronlauge und 10 ccm Alkohol (96 Volumprozent), erwärmt eine Viertelstunde unter zeitweiliger Bewegung im siedenden Wasserbad am Rückflußkühler, destilliert den Alkohol ab, wobei der Kolben wenigstens eine halbe Stunde im Wasserbad liegen muß, setzt 100 ccm destilliertes Wasser zum Rückstand, erwärmt noch eine Viertelstunde, übersättigt dann mit Schwefelsäure, verbindet den Kolben mit einem Kühler, destilliert 110 ccm ab und titriert 100 ccm mit Barytlösung. Die Methode gründet sich darauf, daß B. viel mehr flüchtige Fettsäuren enthält als andre bisher untersuchte Fette, und sie gestattet, 10 Proz. Margarin in der B. und umgekehrt 10 Proz. B. im Margarin zu entdecken. Die Kunstbutter, welche stets einen Anteil B. enthält und ein für viele Zwecke ausgezeichnetes Surrogat der letztern darstellt, ist häufig als B. und auch zu den Preisen der letztern auf den Markt gebracht worden. Man hat daher in mehreren Staaten zu gunsten der Landwirtschaft Gesetze erlassen, welche den Vertrieb der Kunstbutter unter dem Namen B. verbieten und auch Mischungen von Kunstbutter mit B. über einen bestimmten Prozentsatz hinaus ausschließen. Das deutsche Gesetz vom 12. Juni 1887 schreibt vor, daß die Verkaufsstellen für Kunstbutter die Inschrift „Verkauf von Margarine“ tragen müssen. Margarine im Sinn des Gesetzes sind alle Zubereitungen, deren Fettgehalt nicht ausschließlich der Milch entstammt. Die Mischung von B. mit Margarine oder andern Speisefetten ist verboten; gestattet ist nur der Buttergehalt in der Margarine, welcher aus der Herstellung und zwar einer Verwendung von 100 Teilen Milch oder 10 Teilen Rahm auf 100 Teile fremdes Fett entstammt. Gefäße, Umhüllungen etc., in welchen Kunstbutter auf den Markt gelangt, müssen die Bezeichnung Margarine enthalten. Wird Kunstbutter in regelmäßig geformten Stücken feilgehalten, so müssen diese Würfelform besitzen und selbst oder auf der Umhüllung die Bezeichnung Margarine enthalten. Auf Kunstbutter, die nicht zum Genuß für Menschen bestimmt ist, findet das Gesetz keine Anwendung.

Buttstädt, (1885) 2691 Einw.

 Buturlinowka (auch Petrowskoe), Flecken im russ. Gouvernement Woronesh, Kreis Bobrow, an der Ossereda (zum Don), mit mehreren Kirchen, bedeutender Gerberei und 22,000 Einw. (Kleinrussen).

Butzbach, (1885) 2832 Einw.

 Butzen, unregelmäßige Lagerstätten von Erzen, welche als Ausfüllungen von Hohlräumen im Gestein anzusehen sind.

Bützow, (1885) 5323 Einw.

Buxtehude, (1885) 3613 Einw.

Buzançais, (1886) 3625 (Gemeinde 5149) Einw.

Bylandt-Rheidt, Graf, österreich. Reichskriegsminister, ward 16. März 1888 unter Verleihung des Großkreuzes des Stephansordens in den Ruhestand versetzt.

 Bylinen (Byliny), Bezeichnung der Heldenlieder der großrussischen Volkspoesie, welche sich von uralter Zeit her bis auf den heutigen Tag in der Phantasie und im Munde der untern russischen Volksklassen, namentlich in den nördlichen Gouvernements von Olonetz und Archangel, erhalten hat. Die ältesten Aufzeichnungen der außerordentlich zahlreichen Lieder, Rhapsodien, welche teils aus vergangenen Jahrhunderten überliefert, teils in Anlehnung an die Formen und den Ton der ältern Lieder an spätere Ereignisse (z. B. die Thaten und Kämpfe Peters d. Gr.) angeknüpft worden sind, stammen schon aus dem 17. Jahrhundert. Im 18. u. 19. Jahrh. wurden von Kirscha Danilow von Rybnikow (Moskau 1868–74), von Hilferding (Petersb. 1873) u. a. Sammlungen veranstaltet, die gleichwohl den Reichtum der vorhandenen, im Volksmund fortlebenden Rhapsodien noch nicht erschöpfen. Die Bylina, die einzelne Rhapsodie, hat stets eine bestimmte Versform, der Vortragende oder Sänger fügt der Handlung oft neue Züge hinzu oder verändert die Folge derselben, hält sich aber streng an die überlieferte Beschreibung der Helden und gibt die Reden der Bogatyri (so heißen die Helden) getreulich wieder. Man versucht die Masse der epischen Lieder zu bestimmten Cyklen zu gruppieren, unterscheidet einen Cyklus, der die ältesten russischen Nationalhelden, wie Svjatogor, Mikula u. a., feiert, einen „Cyklus von Nowgorod“, einen „Cyklus von Moskau“ etc. Im Mittelpunkt des Ganzen stehen aber die Gesänge, welche die Glanzzeit Wladimirs d. Gr., seines Hofs zu Kiew, zum Hintergrund und den Bauernsohn Ilja von Murom (Ilja Muromec) zum Helden haben, der erst im 30. Lebensjahr seine Kraft kennen lernt und von da an Thaten verrichtet, die alle mehr oder weniger an das Wunder streifen. Daß der Held des russischen Volkssanges ein Bauer oder Bauernsohn ist, entspricht den Überlieferungen (und Idealen) beinahe aller Slawen; der Vergleich mit Przemysl und Piast liegt nahe genug. Daß Ilja mit Wunderkraft und nichts schonender Kühnheit durchs Leben geht, die Heiden in Ost und West bekämpfend, eine gewaltige Rolle am Hof des freigebigen und glänzenden Wladimir spielend, stammt aus

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 17. Bibliographisches Institut, Leipzig 1890, Seite 185. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b17_s0189.jpg&oldid=- (Version vom 16.5.2021)