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auf dem Throne sitzt, ruhend auf sich selber, wie ein religiöser Glaube, nach dessem Ursprunge man mit meisternder Grübelei nicht fragen, sondern den man nehmen soll, wie er sich gibt und findet. Dort soll man nicht erörtern, ob die Macht von Gott gekommen, oder ob sie als Grundherrlichkeit erwachsen sey aus dem Boden. Genug, sie ist da, so legitim wie faktisch in ihrer Erscheinung, und unbestritten ging sie durch viele Jahrhunderte. Ihr Sollen zwingt durch seine moralische Nöthigung dort so vollkommen, wie das Müssen durch die physische. Eben so treu als blind, eben so gedankenlos als gern, unterwirft sich ein starkes Volk gleichsam im Naturinstinkt des Gehorsams. Es sieht im Kaiser nicht blos seinen Schirmherrn, der es gegen jegliche Gewalt und Ungebühr schützt; es sieht in ihm die Ursache von Allem, was im Staate gewirkt wird; es erkennt in ihm die Mutter der Macht, von der alle abgeleitete ein Ausfluß ist. Mithin anerkennt es auch im Kaiser die gesetzgebende Gewalt, die allein, ohne Hemmung durch den Einspruch der Untergebenen, alle Gesetze gründet. Bei solchen Präpositionen wird Alles Gewißheit, ist Nichts in Frage gestellt. Von Gottes Gnaden angeordnet, sieht der Kaiser nur Gott über sich und keine andere Schranke für seine Macht, als die Gesetze der Naturnothwendigkeit und das innere Pflichtgebot. Kein Untergeordnetes aber kann seine abgeleitete Autorität gegen ihre Quelle richten, keine sogenannte Volksvertretung im Antagonismus der Kräfte der Majestät eine Gränze zu setzen wagen.

Erhaben über alle Erörterung, der Diskussion unerreichbar, hat Oestreichs Regierung keinen Anlaß, um die Gunst der öffentlichen Meinung zu buhlen. In ihren Augen ist diese ein wesenloses Gespenst, das jeden Tag Formen und Farben wechselt, und der Geist der Zeit ein rabulistischer Geist des Widerspruchs, den sie niederhält entweder mit Gewalt, oder ihn straft mit Verachtung. Die Löwenzahn-Aussaat der Revolution ist dort noch ungeschehen. Constitution ist noch ein fremdes Wort; nach österreichischer Definition ist’s ein Bettlermantel, ein Erbe des Sanskülottismus zur Verunstaltung der Throne, gut, um den Aufruhr zu umhüllen und tumultarische Thätigkeit in das Gewand der Gesetzlichkeit zu kleiden. – In Oesterreich allein tritt der Begriff der Monarchie noch rein als wirkliche Erscheinung auf, und nicht zu läugnen ist es, im Vergleich zu unsern constitutionellen verliert sie nicht an ihrem Glanze. Das Bestreben der obersten Macht, alles Niedere um sich her in Friede, Liebe und Eintracht zu einigen, ist nicht zu verkennen, und wenn die patriarchalische Idee, daß in einem vollkommenen Staate alle Glieder, im Verbande mit ihrem, nur Gott verantwortlichen, Haupte ein ewig heiteres Reich des stillen Gottesfriedens bilden sollen, wo überall Wohlwollen ohne Selbstsucht herrscht, das strenge Recht zur liebreichen Schonung genöthigt erscheint, freiwilliger, gläubiger, ehrfurchtsvoller Gehorsam dem Machtgebote entgegenkommt, und ein Band der Gemeinschaft das Ganze also in Eintracht umschlingt, daß Alle sich wechselseitig schützen, beleben und glücklich machen, in der absolutistisch monarchischen Form zu unserer Zeit noch etwas Verführerisches haben könnte, so wäre es vielleicht durch ihre Erscheinung in Oesterreich. –

Empfohlene Zitierweise:
Joseph Meyer: Meyer’s Universum, oder Abbildung und Beschreibung des Sehenswerthesten und Merkwürdigsten der Natur und Kunst auf der ganzen Erde. Fünfter Band. Bibliographisches Institut, Hildburghausen, Amsterdam, Paris, Philadelphia 1838, Seite 178. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_Universum_5._Band_1838.djvu/186&oldid=- (Version vom 29.10.2024)