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Ein solches Sammeln für ein größeres Interessengebiet sollte man ruhig den großen geschichtlichen Museen, den Zentralbibliotheken‚ den Kriegsarchiven und Armeemuseen überlassen.

Der Leiter eines Ortsmuseums soll statt dessen sich darauf beschränken, nur einen von seinem Sammlungsbezirk aus betrachteten Ausschnitt aus dieser großen Zeit‚ diesen aber in möglichster Vollständigkeit zu geben. Er soll also nicht die Bausteine für die allgemeine Geschichtsschreibung, sondern lediglich für den Lokalgeschichtsschreiber der engeren Heimat zusammentragen; er soll mithin in seinem Museum ein Bild zusammenzustellen suchen‚ das möglichst vielseitig zeigt‚ welchen Anteil sein Sammlungsbezirk am Krieg im weitesten Sinne genommen hat.

Wenn nun auch die Beratungsstelle der Ansicht ist, daß es sich nicht empfiehlt, bei Aufstellung eines Sammlungsplanes an gar zu viele Vorschriften gebunden zu sein‚ sondern sich vielmehr bewußt ist‚ daß in jedem einzelnen Falle die Sache anders liegen und dadurch eine individuelle Behandlung geboten sein wird‚ so möchte sie doch einige ganz allgemein gehaltene Grundsätze über das‚ was etwa gesammelt werden kann‚ hier zur Kenntnis bringen.

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Zur jetzigen Kriegszeit ist von den Leitern der Ortsmuseen das Augenmerk auf das Sammeln folgender Dinge zu richten:

1.) Verordnungen der Behörden betreffs Mobilmachung, Stellung der Reserve‚ der auszuhebenden Truppen usw.‚ Stellung von Pferden, Wagen, Automobilen‚ Regelung des Lebensmittelverkehrs von seiten der Behörde‚ Handelskammer‚ Innungen usw. Diese Verordnungen sollen Gegenstand der Sammlung sein, soweit sie den Sammelbezirk sachlich berühren, also ohne Rücksicht darauf, von welcher – vielleicht außerhalb des Bezirks gelegenen – Stelle sie erlassen worden sind.

2.) Wenn der Sammmlungsbezirk eine Garnison hat oder in ihm zur Kriegszeit ein Truppenkörper errichtet worden ist, so muß alles Erreichbare gesammelt werden, was mit der Beteiligung dieser Truppe von der Mobilmachung bis zur Heimkehr oder etwaiger Auflösung zusammenhängt.

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Carl Heinrich Ludwig Berling: Merkblatt für die Ortsmuseen im Königreich Sachsen. , 1914, Seite II. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Merkblatt_f%C3%BCr_die_Ortsmuseen_im_K%C3%B6nigreich_Sachsen.pdf/2&oldid=- (Version vom 7.10.2018)